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Gefährdet die Haushaltmisere die Durchführung des gesetzlichen Auftrages der Bundespolizei?

Entgegen aller offiziellen Beteuerungen via Internet verschärft sich die Haushaltssituation der Bundespolizei. Es tritt genau die Situation ein, vor der die GEWERKSCHAFT DER POLIZEI Bezirk Bundespolizei schon bei Aufstellung des diesjährigen Haushaltes im Herbst 2010 gewarnt hat. Bereits damals wäre ein Zeitpunkt gewesen, behördlicherseits Gegenvorstellungen zu entwickeln. Die vorgesehenen Kürzungen vor allem im Bereich der Verbrauchsmittel sowie des Erwerbs und der Haltung von Fahrzeugen, bei Dienstreisen und Baumaßnahmen, aber vor allem auch im Bereich der IT – Technik und beim Erwerb von Geräten, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen schwächt die polizeiliche Einsatzstärke der Bundespolizei und reduziert den Schutz der eingesetzten Bundespolizistinnen und – polizisten vor Gefahren für Leib und Leben bei polizeilichen Einsätzen. Gegenüber den Mitgliedern des Innenausschusses und des Haushaltsausschusses mahnten wir bereits damals an, den Mittelansatz deshalb dringend zu überprüfen und zu erhöhen. Konkret kritisierten wir z.B. zur Finanznot bei Verbrauchsmitteln und der Haltung von Fahrzeugen:Mit dem Wegfall der stationären Grenzkontrollen und dem Übergang zur mobilen „Fahndungspolizei“, der Reduzierung der Anzahl der Inspektionen und durch die Übernahme der grenzpolizeilichen Aufgaben an der Grenze zur Republik Österreich kommt es zu flächenmäßig größeren Zuständigkeitsbereichen, die intensiver als bisher zu bestreifen sind. Weiterhin belastend kommt die Teuerung bei den Energiekosten hinzu. Insgesamt sind ein kontinuierlicher Mehrbedarf an Fahrzeugen und eine deutliche Kostensteigerung wegen der erhöhten Kraftstoffpreise feststellbar. Seit 2006 wird jedoch für die Haltung von Landfahrzeugen eine konstante eine Summe von 20,3 Mio. Euro angesetzt. In diesem Haushaltsentwurf sind lediglich 19,2 Mio. Euro vorgesehen. Steigende Kosten – sinkende Mittel, diese Logik kann nicht aufgehen. Die Ansätze waren bereits in der Vergangenheit zu gering und müssen zwangsläufig zu angeordneten Spritlimitierung führen, was den polizeitaktischen Bedürfnissen keinesfalls entspricht. Wegen der Unterfinanzierung sind notwendige Anschaffungen im Bereich der Dienst- und Schutzbekleidung, wie z.B. dem „aktive Gehörschutz“ zur Verhütung von Ohrenschäden bei Einsätzen (Knalltrauma etc., insbesondere bei Feuerwerkszündung bei Fußballeinsätzen) und die erforderliche Ersatzbeschaffung für Schutzwesten nur zu einem geringen Teil in den Bundeshaushalt eingebaut. Die zunehmende Gewalt gegen Polizisten ist mittlerweile unbestritten und auch dem Parlament bekannt (vgl. BT- Drucksache 17/641). Laut Jahresbericht 2009 der Bundespolizei zu Angriffen auf Bundespolizeibeamte kam es gegenüber dem Vorjahr zu 130% mehr Verletzungen. Deshalb müssen die notwendigen Haushaltsmittel zur Beschaffung dieser Schutzausstattung dringend bereitgestellt werden. Mit den beschlossenen und nun in den Dienststellen zu vollziehenden Einsparungen verschärft sich die finanzielle Situation in der Bundespolizei – auf Kosten der Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen. Die behördliche Aufgabenstellung an die Dienststellen, weitere Sparvorschläge wie Reduzierung von Kilometerlaufleistungen zu präsentieren, führt in die Sackgasse. Wir buchstabieren Loyalität anders. Es geht um das Aufzeigen, welche konkrete Folge dieser Haushaltsvollzug für den gesetzlichen Auftrag der Bundespolizei und für die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen hat. Dem internen Lamento vor Ort sollte nun das offizielle Bekennen folgen: So geht es nicht !

Ostsee - Zeitung

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