Die seit Monaten in vielen Statusgruppen fast aller Direktionen und des Präsidiums gerichtlich verfügten Beförderungssperren werden der Vergangenheit angehören. Der GdP-geführte Hauptpersonalrat und das Bundesinnenministerium haben nun eine Lösung im Interesse der Beamtinnen und Beamten gefunden, die weitere – gegebenenfalls jahrelange – Gerichtsverfahren erspart und die Beförderungsblockaden beendet.
Da kann man wohl mit gutem Gewissen von einem Erdrutschsieg sprechen: Mit einer überwältigenden Mehrheit von rund 90 Prozent aller Stimmen hat die GdP die diesjährigen JAV-Wahlen klar gewonnen.
Am heutigen Donnerstag, 29. April 2021, stand vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Urteilsverkündung im Verfahren zum Thema Freizeitausgleich für Ruhezeit während des G7-Gipfels in Elmau und während der anschließenden Bilderberg-Konferenz im Jahr 2015 an. Wir als GdP konnten uns mit unserer Argumentation durchsetzen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat am Donnerstagmittag mit einer Aktion vor dem Berliner Reichstagsgebäude ihre bundesweite politische Wertschätzungskampagne gestartet.
Die Frauengruppe (Bund) der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist offizielle Unterstützerin der bundesweiten Initiative „Stärker als Gewalt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Selten ist eine gerichtliche Presseerklärung so detailliert wie die des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes zum Urteil vom 16. April 2021. Unter dem Aktenzeichen 6 LD 4/19 hat das Gericht die Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bestätigt.
Dreiste Fake-Produkte, unter anderem aus Fernost, auf dem deutschen Markt zeigen, dass der Zoll deutlich gestärkt werden muss. Fake-Entlüftungsgeräte für Auto-Bremsen, gefälschte Motorsägen und eine Bohrmaschine, die einfach eins zu eins vom Original übernommen wurde: Beim Negativpreis "Plagiarius 2021" wurden am 16. April 2021 nicht nur dreiste Kopien, sondern auch für den Verbraucher lebensgefährliche technische Produkte ausgezeichnet.
Das Bundesinnenministerium hat (auch) für die Bundespolizei festgelegt, dass Beamtinnen und Beamte, die am Laufbahnwechsel in den gehobenen oder höheren Dienst nach § 27 BLV teilnehmen möchten, künftig nur noch das vorletzte Amt ihrer bisherigen Laufbahn erreicht haben müssen anstatt wie bisher das Endamt.
Bereits im Februar haben wir darüber berichtet, dass die Regelung zur Altersteilzeit und des FALTER-Modells für Beamtinnen und Beamte in der Bundespolizei verlängert werden sollen. Seit dem 25. März 2021 können nun wieder Anträge gestellt werden, weil das Bundesbeamtengesetz entsprechend geändert wurde (BGBl. Teil I Nr. 11; 353).
Am heutigen Montag, 22. März 2021, war der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei“ Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der Sitzung von 11 bis 13 Uhr, die live im Internet auf www.bundestag.de übertragen wurde, war unter anderem Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für die Bundespolizei, als Sachverständiger geladen.
Heute fand die Beteiligung der Spitzenorganisationen der Beamtinnen und Beamten, des DGB und der GdP, durch das Bundesinnenministerium (BMI) zur Besoldungs- und Versorgungserhöhung 2021/2022 statt. Das BMI hatte dem DGB und der GdP einen neuen Gesetzentwurf (BBVAnpG 2021/2022) vorgelegt und mit ihnen heute das Gespräch dazu geführt.
Als wir anlässlich der im Februar eingeführten Grenzkontrollen unsere neue E-Mail-Adresse einsatzerfahrungen@gdp-bundespolizei.de online geschaltet haben, waren wir uns nicht sicher, wie die Resonanz sein würde. Inzwischen können wir berichten, dass unser Gefühl uns nicht getäuscht hat: Es gibt eindeutig Rede- bzw. Schreibbedarf.
Zwar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit der Arbeitszeitrichtlinie bereits seit Langem festgelegt, dass Arbeitszeit die Zeit ist, in der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (und Beamtinnen und Beamte) ihren Dienst leisten müssen. Sie steht im Exklusivverhältnis zur Ruhezeit. Echte Bereitschaftszeiten sind ebenfalls als Arbeitszeit im Verhältnis 1:1 auszugleichen. Anders ist dies jedoch bei der sogenannten Rufbereitschaft, die nicht am Arbeitsplatz abgeleistet wird. Die Grenzen sind dabei fließend.
Das Bundespolizeipräsidium hat angekündigt, eigenen Beschäftigten im laufenden Jahr unter anderem im Rahmen des Studiengangs „Digital Administration and Cyber Security (DACS)“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Aufstiegsmöglichkeiten in den gehobenen Dienst zu bieten. Die GdP begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich, sieht jedoch in der gesamten Personalentwicklung zur Fachkräftegewinnung durch externes Studium noch deutliches Verbesserungspotential.
Durch die Änderung der Arbeitszeitverordnung (AVZ) des Bundes ist die Einführung von Langzeitkonten möglich. Die jetzige Rechtslage entspricht noch nicht in allen Punkten den Forderungen der GdP, jedoch möchten wir keine Möglichkeiten ungenutzt lassen, die die Verbesserung der Arbeitszeitkontierung mit sich bringt. Das Bundespolizeipräsidium und der Bezirkspersonalrat müssen für die Einführung eine Dienstvereinbarung abschließen. Die GdP gibt dazu die folgenden ersten zehn Anregungen:
"Respekt und Anerkennung für die Kolleginnen und Kollegen. So wie Sie das geschildert haben, kann man wirklich den Hut ziehen vor dieser Arbeit und dieser Leistung", fasste Dunja Hayali, Moderatorin des ZDF-Morgenmagazins, im Interview mit Frank Buckenhofer (Vorsitzender GdP-Zoll) den Rekordaufgriff von Kokain durch den Zoll in Hamburg zusammen. Zuvor stand Buckenhofer zur Arbeit des Zolls in der Schmuggelbekämpfung Rede und Antwort.