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Andreas Roßkopf als Sachverständiger bei der Anhörung zur Novelle Bundespolizeigesetz

Screenshot: webtv.bundestag.de

Am heutigen Montag, 22. März 2021, war der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei“ Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der Sitzung von 11 bis 13 Uhr, die live im Internet auf www.bundestag.de übertragen wurde, war unter anderem Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für die Bundespolizei, als Sachverständiger geladen.

Schon lange forderte der GdP-Bezirk Bundespolizei, das zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stammende Bundespolizeigesetz den zeitgemäßen Erfordernissen anzupassen. Daher begrüßt die Gewerkschaft ausdrücklich die nach langer Blockade nun doch erfolgte Einigung der Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf Eckpunkte für ein neues Bundespolizeigesetz. Viele GdP-Forderungen wurden darin aufgegriffen. Vor allem die Neuerungen und Befugniserweiterungen bei der Verbrechensbekämpfung im eigenen Zuständigkeitsbereich sowie bei der Nutzung der Quellen-TKÜ im Bereich von Menschenhandel und Schleuserkriminalität sind wichtige Punkte, die die Handlungsfähigkeit der Einsatzkräfte deutlich erhöhen.

Nichtsdestotrotz gibt es aus Gewerkschaftssicht auch noch Nachbesserungsbedarf. So bleibt unverständlich, dass das Gesetz die Einführung und die Nutzung moderner Fahndungstechnologien, insbesondere der getesteten und als gut erachteten Gesichtserkennungssoftware, unberücksichtigt lässt. „Das größte Manko des vorliegenden Gesetzesentwurfes ist für uns jedoch, dass das Eckpunktepapier gerade unsere Kernaufgabe, den Grenzschutz, nicht ausreichend berücksichtigt“, so Roßkopf. Konkret fordert die Gewerkschaft unter anderem, die Zuständigkeit der Bundespolizei an den Landgrenzen von derzeit 30 auf 50 Kilometer auszuweiten. Und: Ein wirksamer Grenzschutz an den seewärtigen Grenzen, die ja sowohl Binnen- als auch EU-Außengrenzen sind, erfordert nach GdP-Ansicht zwingend die Erweiterung von derzeit 50 auf 80 Kilometer Zuständigkeitsbereich. „Hier sehen wir weiterhin dringenden Handlungsbedarf“, insistiert Roßkopf.

Die GdP lehnt die bundesweite Übernahme der Strafverfolgung von unerlaubtem Aufenthalt genauso ab, wie die beabsichtigte Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen für unerlaubt aufhaltige Personen und Geduldete, die im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei im Inland festgestellt werden. Nach GdP-Auffassung überfordert das die Organisation und schafft Doppelzuständigkeiten. Dies dürfte allenfalls in Fällen besonderer Bedeutung übernommen werden.

Die gesamte GdP-Stellungnahme gibt es hier.
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