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Anhörung im Innenausschuss

GdP zum Thema Luftsicherheit gefragt

GdP-Bezirksvorstandsmitglied Arnd Krummen zusammen mit MdB Mahmut Özdemir bei der Anhörung. (Foto: SPD/Büro Mahmut Özdemir)

Über Änderungen bei der Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr haben Experten am gestrigen Montagnachmittag (10. Februar 2020) während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses diskutiert. Für die GdP war Arnd Krummen als Sachverständiger geladen.

Mit Blick auf mögliche Angriffe sogenannter Innentäter, die aus Sicht der Bundesregierung eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs darstellen, sieht ein neuer Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ unter anderem vor, künftig Erkenntnisse der Bundespolizei, der Zollkriminalämter, aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister bei der Bewertung der Zuverlässigkeit zu berücksichtigen. Der Bundesrat hält es laut einer Stellungnahme für sinnvoll, Luftfahrtunternehmen zu verpflichten, die Ausweispapiere der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Ziel ist sicherzustellen, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann.

GdP-Bezirksvorstandsmitglied Arnd Krummen, der für die Gewerkschaft der Polizei als Sachverständiger geladen war, begrüßte grundsätzlich, dass die Sicherheitslücke der Identitätsfeststellung und der Übereinstimmung zwischen Buchungsangaben und Identität der mitreisenden Personen nunmehr geschlossen werden soll. Allerdings kritisierte er, dass derartige hoheitliche Aufgaben nicht in die Hände von Luftfahrtunternehmen gehörten, sondern mindestens von Beschäftigten einer Bundesanstalt für Luftsicherheit ausgeführt werden müssten. Es sei zu begrüßen, dass es der Bundespolizei künftig ermöglicht werden soll, die Mitarbeiter zu überprüfen. Krummen sprach sich zudem gegen die Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten aus. Auch mit kleineren Flugzeugen könne sehr wohl großer Schaden angerichtet werden.

Die gesamte Stellungnahme des GdP-Bezirks Bundespolizei als Drucksache des Bundestags gibt es hier.

Grundlage für die Anhörung waren ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen“, die dazu erfolgte Stellungnahme des Bundesrates sowie ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler“.
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