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GdP: Ankerzentrum keine Begründung für zusätzliches Personal!

Aus Anlass der getroffenen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Inneren und der saarländischen Landesregierung zur Erhöhung der Sollstärke der Bundespolizei im Saarland um mindestens 50 Vollzugsbeamte, bekräftigt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ihre Kritik an der Einrichtung von Ankerzentren in Deutschland.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in der Bundespolizei, Jörg Radek, stellt die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der Übernahme dieser Aufgabe durch die Bundespolizei - und auch danach, mit welchem Personal die hoffnungslos überlastete Bundespolizei auch noch diese Zusatzaufgabe erledigen soll.
Nach Ansicht der GdP ist der beabsichtigte personelle Aufwuchs der Bundespolizei nicht für neue Aufgaben vorgesehen, wie etwa die geplante Übernahme der Rückführungen von Dublin-Fällen aus den Anker-Einrichtungen. Der Vorsitzende Jörg Radek: „Es widerspricht auch den Aussagen Im Koalitionsvertrag“. Mit der Absicht eine weitere Aufgabe der Bundespolizei zu übertragen erhört sich die Belastung in der BPOL noch weiter.
Zweifellos würde ein Personalaufwuchs eine kurzfristige Entlastung für die sehr angespannte personelle Situation in der Bundespolizeiinspektion Bexbach bringen. Dieser Personalaufwuchs ist aber tatsächlich weder möglich, noch vorgesehen, sondern lediglich „auf dem Papier“ stehend. Eine politisch sachliche und vertretbare seriöse Entscheidung sieht jedenfalls nach Auffassung der GdP anders aus.
Es zeigt deutlich, dass es eines grundlegenden Aufwuchses der Personalstärke der Bundespolizei bedarf, um den Anforderungen ohne anhaltende Dauerbelastung unserer Beamtinnen und Beamten gerecht zu werden. Die Ankerzentren dürfen nicht als Begründung erhalten, um personellen Notstände flickenteppichartig zu beheben!
Die GdP - Bezirk Bundespolizei fordert die Einhaltung der Versprechen aus dem Bundestagswahlkampf und dem Koalitionsvertrag zur Stärkung der Bundespolizei in den bestehenden Aufgaben und Zuständigkeiten.
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