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BMI: Verbesserung der Zulagen und des Zusatzurlaubs verzögert sich

Berlin. Die von der Bundesregierung beabsichtigten Verbesserungen zum Ausgleich von Schicht- und Einsatzdienst , an denen die Gewerkschaft der Polizei (GdP) intensiv mitgewirkt hat, lassen weiter auf sich warten. Nach Mitteilung der Dienstrechtsabteilung des Bundesinnenministeriums vom Herbst vergangenen Jahres war ursprünglich geplant, dass das Bundeskabinett im November 2012 die Änderung der Erschwerniszulagenverordnung bei der bisherigen Wechselschichtzulage, der Erholungsurlaubsverordnung zur Erhöhung des Zusatzurlaubs und die Arbeitszeitverordnung zur Definition von Nachtarbeit und Ruhepausen beschließen wollte. Danach sollten die Änderungen am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Aufgrund von Abstimmungsproblemen in der Regierung, insbesondere mit dem Bundesverteidigungsministerium, ist dies indes nicht erfolgt. Nunmehr sei nach Mitteilung des Abteilungsleiters Bundespolizei im BMI beabsichtigt, nach Ostern die Beteiligung der Spitzenorganisationen der Beamtinnen und Beamten (für uns: des DGB mit der GdP) nach § 118 BBG durchzuführen. Das Bundeskabinett würde danach die Beschlüsse zur Änderung der genannten Rechtsverordnungen fassen mit nunmehrigem Inkraftsetzungsdatum vom 1. Januar 2014. Die aus den Verbesserungen folgenden Mehrkosten für den Bundeshaushalt belaufen sich allein für die Bundespolizei auf mehrere Millionen Euro. Mit den beabsichtigten Änderungen würde sich der Kreis der Zulagenberechtigten und der Zusatzurlaubsempfänger in der Bundespolizei (unter anderem bei der Bereitschaftspolizei, den MKÜ und weiteren operativen Bereichen) erheblich erweitern und sich insgesamt eine höhere Zulagenzahlung ergeben, was der Erfüllung der Forderungen der GdP entspricht. Die GdP und der DGB hatten bereits detailliert dazu Stellung genommen.
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