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BMI plant Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei

GdP: Persönlichkeitsrechte unserer Kolleginnen und Kollegen müssen gewahrt bleiben

Im aktuellen Entwurf des Bundesinnenministeriums zur Novelle des Bundespolizeigesetzes (BPolG) ist unter anderem auch eine Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei vorgesehen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Bezirk Bundespolizei | Zoll reagiert auf entsprechende Presseberichte und stellt klar: Die Forderung nach einer solchen Kontrollmöglichkeit ist nachvollziehbar, aber die Persönlichkeitsrechte unserer Kolleginnen und Kollegen müssen dabei gewahrt bleiben.

Schon lange fordert der GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll, das zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stammende Bundespolizeigesetz (BPolG) den zeitgemäßen Erfordernissen anzupassen. In der zurückliegenden Legislaturperiode wurde die Verabschiedung der Novelle quasi auf der Ziellinie vom Bundesrat gestoppt. Dementsprechend begrüßt die GdP es sehr, dass die längst überfällige Novelle nun neu vorangebracht werden soll.

Im aktuellen Entwurf des Bundesinnenministeriums ist unter anderem auch eine Kennzeichnungspflicht für die Bundespolizei vorgesehen. „Für uns ist es verständlich und nachvollziehbar, dass unsere Kolleginnen und Kollegen einer besonderen Kontrollpflicht unterliegen, schließlich greifen sie in Ausübung ihres verfassungsgemäßen Auftrags regelmäßig in die Rechte von Bürgern ein und müssen diesen teilweise auch unter Hinzuziehung von Zwang durchsetzen“, sagt Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei | Zoll.

Allerdings ist es für den Gewerkschafter von zentraler Wichtigkeit, dass dabei auch die Persönlichkeitsrechte der Beamtinnen und Beamten gewahrt bleiben: „Es darf natürlich nicht passieren, dass unsere Kolleginnen und Kollegen dann künftig mit ihren Klarnamen zum Einsatz antreten und daraufhin immer mit der Angst leben müssten, dass das polizeiliche Gegenüber sie in ihrem privaten Umfeld aufstöbert und ihnen oder ihren Familien daraufhin im schlimmsten Fall etwas passiert“, insistiert Roßkopf.

Die beste Lösung ist aus Sicht der GdP daher die Kennzeichnung mit Hilfe eines Zahlencodes, über den die Beamtinnen und Beamten zwar bei entsprechenden Bürger-Nachfragen in der Dienststelle einwandfrei zu identifizieren sind, der aber gleichzeitig ihre Identität schützt. Für höchstmögliche Sicherheit sollte der Code außerdem im Bedarfsfall wechselbar sein. Mit einem entsprechenden System arbeitet zum Beispiel die Berliner Landespolizei. Hier gibt es bereits eine Kennzeichnungspflicht, ebenso wie beispielsweise bei der Landespolizei in Hessen. Die Erfahrungen aus den Ländern mit Kennzeichnungspflicht zeigen übrigens, dass seit der Einführung keine gestiegenen Beschwerden oder Anzeigen zu verzeichnen sind – ein positiver Beleg für die saubere Arbeit der Kolleginnen und Kollegen.
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