Zum Inhalt wechseln

Antrag beim BMI:

BaL-Untersuchungen bald nur noch anlassbezogen?

Eine der Grundvoraussetzungen für die Verbeamtung auf Lebenszeit ist derzeit eine Untersuchung beim sozialmedizinischen Dienst. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vertritt bereits seit Langem die Position, dass solche BaL-Untersuchungen ausschließlich bei begründetem Anlass durchgeführt werden sollten. Dieser Argumentation folgt nun auch das Bundespolizeipräsidium.

So hat das Präsidium beim BMI einen entsprechenden Antrag gestellt. Die GdP begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Schließlich werden bei über 99 Prozent aller BaL-Untersuchungen keine medizinischen Gründe gegen eine Verbeamtung auf Lebenszeit ermittelt. Dazu kommt, dass die Bundespolizei derzeit einen akuten Ärztemangel zu beklagen hat – momentan sind deutschlandweit acht Stellen ausgeschrieben. „Gerade vor diesem Hintergrund ist es überfällig, den sozialmedizinischen Dienst von solch entbehrlichen Aufgaben zu entlasten“, sagt Jörg Radek, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei. Bleibt zu hoffen, dass das BMI der Argumentation folgt und den Antrag bewilligt. Wir bleiben dran!
This link is for the Robots and should not be seen.