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Beamtenversorgung: Pension mit 63 muss möglich sein

Ab dem 1. Juli 2014 wird eine abschlagsfreie Rente mit 63 möglich sein. So sieht es das jüngst verabschiedete neue Rentenpaket vor. Voraussetzung dafür sind 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber: ein Berufsleben mit 45 Beitragsjahren haben nicht nur Beschäftigte wie AltenpflegerInnen oder Maurer, auch Beamtinnen und Beamte kommen auf ein so langes Arbeitsleben. Deshalb muss eine Erleichterung beim Übergang vom Beruf in den Ruhestand für alle Beschäftigten mit 45 Berufsjahren gelten. Von einer Pension mit 63 würden vor allem Beamtinnen und Beamte im einfachen und mittleren Dienst profitieren. Gerade im Polizeiberuf mit seinen zahlreichen Belastungen wäre diese Regelung ein fairer Ausgleich. Bei der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ist auch nicht zwischen Beamten und Angestellten unterschieden worden. Einschnitte bei der Rente sind in den vergangenen 20 Jahren immer auf die Beamtenversorgung übertragen worden. Bei Verbesserungen muss das dann auch möglich sein. pdf Artikel zum Ausdrucken
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