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Bodycam kann bald flächendeckend eingeführt werden

Mitarbeiterdatenschutz wird in Dienstvereinbarung festgeschrieben

Die auch von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürwortete Einführung der Bodycam kann bald erfolgen, nachdem nun Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bezüglich der Wahrung ihrer Rechte hinsichtlich der Datenauswertung und der möglichen Leistungskontrolle festgelegt werden. Die GdP hatte bereits Ende 2017 gefordert, vor der Einführung der Bodycam Schutzrechte für die Beschäftigten festzuschreiben.

Nach langwierigen Verhandlungen des Bundespolizeihauptpersonalrates liegt nun ein Entwurf für eine Dienstvereinbarung auf dem Tisch, der diese Forderungen in vollem Umfang beinhaltet. Der Bundespolizeihauptpersonalrat wird in der kommenden Woche hierüber beraten. Ein zeitnaher Abschluss der Dienstvereinbarung ist zu erwarten. Damit wäre dann der Weg für die Einführung der Bodycam frei.

In einem weiteren Verfahren soll eine Rahmendienstvereinbarung über den Mitarbeiterdatenschutz für weitere Bereiche erarbeitet werden. Die jetzigen Regelungen für die Bodycam können dabei als Grundlage für weitergehende Verhandlungen herangezogen werden.
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