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„Etwas für die tun, die da sind!“

Bundesinnenminister greift GdP-Forderungen auf

Foto: Torsten Hansen

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat heute die Umsetzung einiger langjähriger Forderungen des GdP-Bezirks Bundespolizei zugesagt und tut damit etwas für „die, die da sind“.

Der Minister hat zum ersten Mal seit seiner Amtsübernahme ein Gespräch mit den Mitgliedern des Bundespolizeihauptpersonalrats in Berlin geführt. Der Vorstand des Bundespolizeihauptpersonalrats, bestehend aus den GdP-Vorstandsmitgliedern des Bezirks Bundespolizei Sven Hüber, Rüdiger Maas und Martin Schilff, hatte vorher die Gelegenheit ein ausführliches Gespräch mit dem Minister und Dagmar Busch, der Abteilungsleiterin der Abteilung „Angelegenheiten der Bundespolizei“ im BMI, zu führen. Bereits bei diesem Vorgespräch konnte mit dem Minister die Umsetzung einiger langjähriger Forderungen des GdP-Bezirks Bundespolizei vereinbart werden. Dafür hatte der Bezirk sich lange und intensiv eingesetzt, unter anderem waren die Forderungen auch Bestandteile des bereits nach dem Bezirksdelegiertentag 2018 dem Minister übermittelten 7-Punkte-Plans. Um „etwas für die zu tun, die da sind“, so der GdP-Slogan.

Folgende Zusagen wurden gemacht:

  • Als Zeichen der Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei möchte der Minister als sogenanntes „Seehofer-Programm“ die 2.000 leistungsstärksten und erfahrensten Polizeihauptmeister der Bundespolizei nach einem Feststellungsgespräch in den gehobenen Dienst überführen – so wie seinerzeit beim § 30 Abs. 12 BGSLV. Weitere 3.000 Polizeiober- und -hauptmeister sollen im verkürzten Aufstiegsverfahren nach der Novellierung des § 16 BPolLV vom mittleren in den gehobenen Dienst überführt werden.
  • Der Minister hält es für eine Selbstverständlichkeit, dass die im BesStMG-Entwurf vorgesehene Sicherheitszulage für Verwaltungsbeamtinnen und -beamte auch auf die Tarifbeschäftigten der Bundespolizei übertragen wird. Geplantes Inkrafttreten des Gesetzes ist der 1. Januar 2020. Das Bundesinnenministerium ist bereits mit dem Bundesfinanzministerium zum Abschluss einer übertariflichen Regelung im Gespräch.
  • Der Minister möchte, unter anderem durch eine Novellierung des BPolG, erhebliche Verbesserungen im Liegenschaftsprogramm der Bundespolizei erreichen – insbesondere an den Bahnhöfen und Flughäfen.
  • Darüber hinaus wird der Minister sich gemeinsam mit dem Chef der BImA für einen erheblichen Ausbau der Wohnungsfürsorge des Bundes einsetzen, insbesondere in Ballungsräumen.
  • Die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage möchte der Minister noch in den Entwurf für das BesStMG aufnehmen – zusätzlich zur geplanten 40-prozentigen Erhöhung der Zulage. Er ist dabei aber auf die Zustimmung des Parlaments angewiesen und hat daher die GdP-Vertreter um Unterstützung bei der Überzeugung der Abgeordneten gebeten.
  • Auch eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten hat der Minister im Blick. Diesen Punkt wird er unter anderem bei den nächsten Tarifverhandlungen einbringen.
  • Dem Minister wurde eine Resolution zum „Erhalt des erdienten Ruhegehalts / Aufhebung der besonderen Kappung gemäß § 55 BeamtVG“ übergeben. Er selbst ist der Auffassung, dass jemandem, der nach der Wiedervereinigung in den Öffentlichen Dienst übernommen wurde, die danach geleisteten Dienstjahre ohne Kürzung anerkannt werden müssen. Wenn auch die Mitglieder des Bundestages mehrheitlich dazu stehen, wird er das sicherstellen.

Im Anschluss an das Gespräch mit dem Vorstand des Bundespolizeihauptpersonalrats führte Minister Seehofer im Plenum des Bundespolizeihauptpersonalrats aus, dass „das ganze Leben eine Baustelle ist, die niemals fertig wird“. Deshalb werde man für Verbesserungen immer Gewerkschaften und Personalräte brauchen, die wichtig für alle Dienstbereiche seien.
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