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Bundesinnenminister will Zulage abschaffen

Bundesinnenminister Thomas de Maizière plant die Zulagenzahlung für eine vorübergehend vertretungsweise Wahrnehmung höherwertiger Funktionen nach § 46 BBesG abzuschaffen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass diese Zulage auch gezahlt werden muss, wenn Beamte einen gebündelt bewerteten höherwertigen Dienstposten vertretungsweise ausüben, gegebenenfalls müsste der zur Verfügung stehende Zulagenbetrag zwischen mehreren Anspruchstellern aufgeteilt werden (hier der Bericht der GdP dazu). Das Bundesinnenministerium hatte diese Pflicht jahrelang bestritten und Behauptet, die Zulagenregelung würde bei gebündelt bewerteten Dienstposten nicht greifen. Bundesbeamte wurden jahrelang so von der Zulagenzahlung praktisch ausgeschlossen. Auf das Urteil der Bundesrichter hin hatte sodann eine große Anzahl von Beamtinnen und Beamten nun Anträge auf Zulagenzahlung gestellt - schließlich darf ein Beamter ihm zustehende Besoldung nicht ablehnen (§ 2 BBesG). Weil den Verwaltungen in den verschiedenen Bundesressorts der damit verbundene Aufwand, vor allem der Berechnung einer sogenannten "Quotelung", aber zu viel ist, soll nun die Zulage ganz gestrichen werden. Der DGB unter Führung von Dr. Karsten Schneider und die GdP (als einzige Polizeigewerkschaft) mit dem Vorsitzenden des Bundesfachausschusses Beamten- und Besoldungsrecht, Sven Hüber, machten nun in einer Anhörung des Bundesinnenministeriums zur geplanten Gesetzesänderung klar, dass sie die Abschaffung der Zulage ablehnen. Schließlich wurde sie seinerzeit eingeführt, um bei Vertretungstätigkeiten Beamte und Arbeitnehmer, denen solche Zulage laut Tarifvertrag zusteht, gleich zu behandeln. Die GdP schlug vor, die Zulage unter Umständen zukünftig als Festbetrag zu zahlen, wenn der Verwaltungsaufwand nach dem gegenwärtigen Verfahren zu groß sei. Grundsätzlich könne es aber nicht hingenommen werden, dass Beamtinnen und Beamte höherwertige Beförderungsdienstposten nur vorübergehend vertretungsweise übertragen bekommen und nicht an Beförderungsauswahlen teilnehmen, weil die Verwaltungen die Stelle nicht ausschreiben, zugleich aber diese höherwertigen Tätigkeiten und höhere Verantwortung völlig gratis leisten sollen. Der DGB und die GdP werden nun versuchen, mit den Innenpolitikern des Bundestages eine Lösung im Gesetzgebungsverfahren zu finden. pdf Artikel für den Aushang
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