OVG Berlin:
Bundesinnenministerium muss Mitbestimmung bei Eingruppierungsrichtlinie einhalten
Hintergrund ist, dass bestimmte Beschäftigtengruppen nicht von der Entgeltordnung des TVöD erfasst sind. Dies betrifft neben den Fachschuloberlehrern auch weitere Gruppen wie die Musiker der Bundespolizeiorchester, die Bundespolizeilichen Unterstützungskräfte (BUK) und auch die Luftsicherheitsassistenten der Bundespolizei an den Flughäfen. Für alle diese Gruppen hat das BMI bisher einseitig Eingruppierungsrichtlinien erlassen, ohne die Mitbestimmung beim GdP-geführten Bundespolizeihauptpersonalrat durchzuführen. Dagegen sind die Personalvertreter nun erfolgreich vorgegangen. Neben der Eingruppierungsrichtlinie der Fachschuloberlehrer will der Bundespolizeihauptpersonalrat nunmehr auch die Mitbestimmung bei den anderen betroffenen Gruppen einfordern und durchsetzen.