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Bundespolizei: GdP weist Vorwürfe von Amnesty International als substanzlose Stimmungsmache zurück

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, weist die von Amnesty International erhobenen Vorwürfe eines "Racial Profiling" durch die Bundespolizei wegen der gesetzlich normieren Befragungsmöglichkeit von Reisenden zur Verhinderung illegaler Einreise zurück. Der GdP-Vorsitzende in der Bundespolizei, Jörg Radek: "Die Vorhaltungen von Amnesty gegen die Bundespolizei und auch die anderen Polizeien in Deutschland sind substanzlos und auf keine signifikanten Tatsachen gestützt. Amnesty fingiert einen Polizei-Rassismus, den es nicht gibt, und schürt selbst Vorurteile gegen den Rechtsstaat. Wir lehnen diese substanzlose Stimmungsmache gegen Polizisten eindeutig ab!."

Die Polizei-Sprecherin von Amnesty International Deutschland, Maria Scharlau, hatte in einer Erklärung am Montag gefordert, den Paragraf 22 Absatz 1a des Bundespolizeigesetzes, der eine bloße Befragung von Reisenden ermöglicht und eine Auskunftspflicht befragter Personen regelt, aus dem Gesetz zu streichen. Nach Meinung von Amnesty International Deutschland nämlich wäre die vom Bundestag zwei mal befristete und später unter Rot-Grün" endgültig entfristete Ausgleichsnorm für den Wegfall der Grenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarstaaten auf "Kontrollen angelegt, die gegen das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen" und würde provozieren, "Personen nach rassistischen Kriterien zu kontrollieren". Zudem verlangte Scharlau eine unabhängige Beschwerdestelle für "polizeiliches Fehlverhalten" bei Reisendenbefragungen, da nach ihrer Darstellung "mutmaßliche rassistische Kontrollen der Polizei bei der Polizei selbst zur Anzeige gebracht werden" müssten, das aber hielte angeblich "viele Betroffene davon ab, dagegen vorzugehen".

"Was Amnesty International Deutschland hier treibt, ist beschämend", entgegnet der GdP-Vorsitzende Radek. "Amnesty ist bekannt, dass es bei mehr als 350.000 Befragungen in diesem Jahr noch nicht einmal 20 Beschwerden gab. Denen wird sehr ernsthaft nachgegangen, aber die Beschwerdequote ist doch im Promillebereich. Amnesty weiß auch sehr genau, dass angebliche Rechtebeschneidungen bei Befragungen gar nicht bei der Polizei angezeigt werden können, sondern per Fortsetzungsfeststellungsklage bei den Verwaltungsgerichten verfochten werden. Was sollte Betroffene abhalten, das Verwaltungsgericht anzurufen? Das sieht das Rechtsstaatsgebot so vor. Seit mehr als 15 Jahren gibt es die Gesetzesnorm und gerade mal eine Hand voll Klagen von Betroffenen. Keine einzige Klage hat einen Rassismusvorwurf bestätigt. Amnesty International schürt hier selbst Vorurteile gegen den Rechtsstaat, die Verwaltungsgerichte und verbreitet unzutreffende Darstellungen über angebliche fehlende Gegenwehrmöglichkeiten bei vermeintlichen Rechtebeschneidungen. Das ist unseriös und beschämend, erst recht, weil wir Amnesty International erst vor wenigen Tagen in sehr ernsthaftem Dialog über die über die Gesetzesnorm darauf hingewiesen haben, dass ihre Darstellungen nicht der Rechtswirklicheit entsprechen. Amnesty kennt alle Zahlen und Fakten, die gegen ihre Thesen sprechen, und schürt trotzdem Vorurteile."

Die GdP weist auch den von Amnesty International frei erfundenen Zusammenhang zwischen vom Gesetz vorgesehenen bundespolizeilichen Befragungsmöglichkeiten von Reisenden zur Verhinderung unerlaubte Einreise und angeblichen Aufforderungen "internationaler Gremien" an die Bundesregierung wie des "UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung ... zu einem aktiven Vorgehen gegen ‚Racial Profiling'" zurück. Radek: "Es ist hochgradig unseriös von Amnesty International, den Eindruck zu erwecken, es gäbe einen Zusammenhang zwischen den Befragungen der Bundespolizei und Aktivitäten des UN-Rassismusausschusses. Solche Zusammenhänge hat es zu keiner Zeit gegeben."
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