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Bundespolizei-Laufbahnverordnung:

„Seehofer-Aufstieg“ startet, GdP setzt Verbesserungen durch

V.l.: Martin Schilff und Sven Hüber vertraten im Beteiligungsgespräch zum BPolLV-Entwurf die Interessen der GdP-Mitglieder. (Foto: GdP)

Die GdP und der DGB haben im heutigen Beteiligungsgespräch (§ 118 BBG) mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erfolgreich für die Bundespolizistinnen und -polizisten verhandelt und eine Reihe von vorgesehenen Benachteiligungen, insbesondere für Frauen, aus dem Entwurf der neuen Bundespolizei-Laufbahnverordnung beseitigt. Sven Hüber und Martin Schilff vertraten dabei die Interessen der GdP-Mitglieder.

Die am 11. Juli 2019 zwischen Horst Seehofer, Sven Hüber und Martin Schilff vereinbarte Überführung von 2.000 Polizeihauptmeisterinnen und -hauptmeistern in den gehobenen Dienst wird nun durch § 18 BPolLV laufbahnrechtlich gangbar gemacht. Im Beteiligungsgespräch wurden die vom BMI ursprünglich vorgesehenen 20 Jahre Dienstzeit und sechs Jahre im Statusamt erfolgreich auf zehn Dienstjahre und drei Jahre PHM/in herunter verhandelt.

Auch im verkürzten Aufstieg in den gehobenen Dienst (§ 16 BPolLV) konnten die Zugangsvoraussetzungen von 20 auf zehn Dienstjahre herunter verhandelt werden. Zudem soll es zukünftig beim vereinfachten Aufstieg – wie von der GdP seit langem gefordert – in der theoretischen Ausbildung auch Fernlernmethoden (e-Learning) geben.

Verbesserungen gibt es auch im Fachaufstieg für Kolleginnen und Kollegen, die eine externe Fachausbildung absolviert haben und darüber nach einem gemeinsamen Auswahlverfahren aufsteigen können. Der GdP gelang es, die vorgesehene Altersgrenze für die Zulassung weg zu verhandeln.
Zukünftig kann sowohl über eine Delegierung zum externen Studium über § 39 BLV als auch durch eine Fachausbildung nach § 12 BPolLV der Zugang in die höhere Laufbahn erreicht werden.

Bereits im Vorfeld war es der GdP gelungen, die Altersgrenze zur Pilotenausbildung von ursprünglich 33 auf nun 39 Jahre heraufzusetzen.
Das BMI erklärte sich bereit, auch beim regulären Aufstieg nach § 15 BPolLV zukünftig den Einsatz von Fernlernmethoden mit der GdP zu diskutieren.
Die neuen Regelungen sollen im März in Kraft treten.

Die gemeinsame DGB-Stellungnahme zum BPolLV-Entwurf gibt es hier.
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