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Corona-Schutzmaßnahmen

Bundespolizeipräsidium ermöglicht häusliche Bereitschaft

Foto: pixabay.com / Elchinator | Bearbeitung: GdP-Bezirk Bundespolizei

Mit einer Verfügung vom 13. Januar 2021 schafft das Bundespolizeipräsidium im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Möglichkeit häuslicher Bereitschaft für operative Kräfte und Stabsbereiche, wenn die Stundensalden unter der wöchentlichen Arbeitszeit liegen. Für den Tarifbereich ist sogar eine einseitige Freistellung möglich. Der GdP-Bezirk Bundespolizei begrüßt die neuen Regelungen außerordentlich.

Mit der Verfügung reagiert Bundespolizeipräsident Dr. Dieter Romann auf die nach wie vor angespannte Corona-Lage. Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei, kann diesen Schritt nur unterstützen: „Das Beste, was man tun kann, ist das Ansteckungsrisiko für unsere Leute soweit es geht zu minimieren. Damit kommt das Bundespolizeipräsidium nicht nur vorbildlich seiner Verpflichtung als Arbeitgeber nach, es unternimmt auch die richtigen Schritte zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundespolizei.“

Für die operativen Kräfte und die Stabsbereiche handelt es sich um die Möglichkeit einer häuslichen Bereitschaft unter voller Anrechnung der Zeiten, für den Tarifbereich um die Möglichkeit einer einseitigen Freistellung bei vollem Entgelt.
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