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Haushaltsgesetz

Bundestag beschließt Haushalt 2021

Am heutigen Freitag (11. Dezember 2020) hat der Bundestag in dritter Lesung über das Haushaltsgesetz 2021 abgestimmt.

Im Bericht des Haushaltsausschusses zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist für den Sachhaushalt der Bundespolizei nachlesbar, dass der Ausschuss den Baransatz des Titels „Verwendung, Einsätze und Maßnahmen der Bundespolizei außerhalb des Bundesgebiets“ um 13,747 Mio. Euro auf 42,707 Mio. Euro erhöht hat. Für das Maritime Schulungs- und Trainingszentrum (MaST) der Bundespolizei See in Neustadt (Schleswig-Holstein) werden zusätzliche 7 Mio. Euro zur Beschaffung eines Schiffsführungs-Simulators für Trainings der Nautiker auf vier Brücken gleichzeitig und eines Schiffsmaschinen-Simulators für die Ausbildung der Schiffstechniker einschließlich Havarietraining zur Verfügung gestellt.

Im Bereich der Sachmittel konnten die Sicherheitsbehörden bereits durch das Konjunkturprogramm profitieren, so dass hier durch den Ausschuss wenig „Nachsteuerungsbedarf“ gesehen wurde.

Weiterhin waren für die Bundespolizei bereits im Regierungsentwurf 1.026 neue Stellen vorgesehen – weniger als eigentlich in letzter Rate des Sicherheitspakets III erwartet. Zwar konnte die GdP dies nicht ändern, jedoch ist es uns gelungen, den Haushaltsausschuss dafür zu gewinnen, weitere Stellen für seelsorgerische Aufgaben und die sozialpolitische Bildung einzurichten und den kw-Vermerk (künftig wegfallend) der noch verbliebenen 366 Stellen für grenz- bzw. bundespolizeiliche Unterstützungskräfte (BUK) zu streichen. Damit stehen alle Stellen der BUK nach deren Ausscheiden weiterhin für die unbefristete Beschäftigung von Tarifpersonal zur Verfügung. Ebenfalls wurden durch den Haushaltsausschuss auf Bestreben der GdP immerhin 500 Stellenhebungen im gehobenen Dienst von A 9 nach A 12 beschlossen.

Die neuen und gehobenen Planstellen ergeben für alle Laufbahnen rechnerisch alleine circa 4.000 Beförderungsmöglichkeiten – die sich aus Ruhestandsdaten, Aufstiegen oder Überführungen aus dem "GdP-Seehofer-Programm" ergebenden Beförderungsmöglichkeiten kommen noch dazu.

Absehbar ist aber, dass es zukünftig keine Mehrungen in diesem Umfang mehr geben wird. Für die Jahre 2023 und 2024 wurden im Haushaltsgesetz 2020 per Haushaltsvermerk noch jeweils 1.000 Planstellen verankert; eine Fortschreibung zur Einstellung weiterer zusätzlicher Anwärterinnen und Anwärter ab 2025 im Sinne der Zusage Seehofers ist für das Haushaltsgesetz 2021 jedoch nicht vorgesehen.
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