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GdP-Einsatz zeigt Wirkung:

Bundestag fasst „Bahnhofsbeschluss“

Foto: (c) pixabay.com / Didgeman

Die Unterbringung der Bundespolizei an den Bahnhöfen hierzulande ist der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zufolge teils katastrophal. Bereits seit langem mahnt der GdP-Bezirk Bundespolizei die Zustände im Arbeitsumfeld der Bundespolizei bei der Wahrnehmung bahnpolizeilicher Aufgaben an. Nun hat der Bundestag einen Beschluss zur Verbesserung gefasst.

Gerade angesichts der grundsätzlich zu begrüßenden Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer, die Sicherheit auf und an den Bahnhöfen zu verbessern, müsse dieser unhaltbare Zustand nicht nur berücksichtigt, sondern beseitigt werden, so die GdP. Unser Einsatz hat nun den Bundestag dazu bewogen, einen eher ungewöhnlichen Beschluss zu fassen, über den sich alle Bahnhofsdienststellen freuen dürften.

Der Bundestag stellt in seinem „Bahnhofsbeschluss“ nämlich fest, dass er die Unterbringung von Bundespolizei zum Schutz der Personen und der Bahnhöfe als sogenannte „weiche Ziele“ direkt in den Liegenschaften der Bahnhöfe für unbedingt notwendig hält. Er fordert deshalb das BMI auf, in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei, dem BMVI und der DB AG zu prüfen, wie die möglichst flächendeckende Unterbringung der Bundespolizei innerhalb der Bahnhöfe gesichert und entsprechender Raumbedarf bei Um- und Neubau berücksichtigt werden kann.

Die GdP begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich. Zentrale Probleme sind aus Erfahrungen der Gewerkschaft häufig die Kostenverteilung bei Renovierungen oder die Mietzahlungen bei „Drittvermietern“. Hier wird Monate, teilweise sogar Jahre gestritten, wer was bezahlen muss. Zwei Negativ-Beispiele bilden hier der Hauptbahnhof und der Ostbahnhof in München:

Der Hauptbahnhof München wird derzeit Stück für Stück abgerissen und im Anschluss neu gebaut. Die Bauzeit wird voraussichtlich zehn bis zwölf Jahre betragen. Dazu wird es nötig, dass die Bundespolizei im Frühjahr 2020 aus ihrer Liegenschaft in Ausweichräumlichkeiten umzieht. Bereits seit rund anderthalb Jahren wird darüber gestritten, wer die Ausweichliegenschaft der Bundespolizei für diesen Zeitraum bezahlen muss.
Im Münchner Ostbahnhof weigert sich die Bahn seit fünf Jahren die Kosten für die notwendigen Renovierungsarbeiten in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro an der Liegenschaft zu übernehmen. Die Dienststelle ist noch immer auf dem Stand der 1970er Jahre.

Jörg Radek, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei, nimmt daher nicht nur die Politik, sondern auch die Deutsche Bahn in der Pflicht: „Da muss sich die DB endlich bewegen. Als Betreiber ist sie dafür verantwortlich, eine angemessene Unterbringung meiner Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten. Eine solide Partnerschaft für Sicherheit und Ordnung an den Bahnhöfen und für die Reisenden erfordert Wertschätzung und Augenhöhe.“

Dem Haushaltsausschuss ist bis zum 26. Juni 2020 zu berichten. Die GdP bleibt dran.
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