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Distanz-Elektro-Impuls-Geräte

GdP veranstaltet hochkarätige Arbeitstagung

Roland Voss, Vorstandsmitglied des GdP-Bezirks Bundespolizei, leitete die GdP-Arbeitstagung DEIG am 7. und 8. September 2020 in Koblenz. (Foto: GdP-Bezirk Bundespolizei)

Das BMI beabsichtigt auf Grundlage einer neuen Verwaltungsvorschrift eine einjährige Testphase zum Einsatz von Distanz-Elektro-Impuls-Geräten (DEIG) in drei Bundespolizei-Direktionen durchzuführen. Der GdP-Bezirk Bundespolizei hat sofort auf diese Ankündigung reagiert und kurzfristig eine hochkarätige Arbeitstagung organisiert.

Die Arbeitstagung DEIG unter der Leitung von Bezirksvorstandsmitglied Roland Voss fand am 7. und 8. September 2020 in Koblenz statt. Ziel der Tagung war es, gemeinsam zu erörtern, ob die in der Bundespolizei bereits zugelassenen Waffen und Hilfsmittel der körperlichen Gewalt durch die Einführung des DEIG sinnvoll ergänzt werden können. Dazu hatte die GdP Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen „Schwerpunktdienststellen“ eingeladen, um die direkte Meinung aus der Praxis zu hören. Ergänzt wurde die Veranstaltung durch Vorträge von LtdPD Christian Schmitz, Bundespolizeidirektion Koblenz, und Ingo Schütte von der GdP Rheinland-Pfalz. Außerdem war Christian Scherf von der Firma Axon vor Ort, der Testgeräte zur Verfügung stellte, um Technik und Funktion praktisch zu demonstrieren.

Als Ergebnis der zweitägigen Veranstaltung kann festgehalten werden, dass DEIG nach Meinung der Teilnehmer als deeskalierendes Einsatzmittel eine taktische Einsatzlücke zwischen Reizstoffsprühgerät / Schlagstock und Schusswaffe schließen könnte. Besonders die präventive Wirkung des DEIG hat überzeugt. Im Gegensatz zu Reizstoff und Schlagstock hat DEIG zudem eine sofortige Mannstoppwirkung.

Insgesamt waren die Fachleute von den Vorteilen des DEIG überzeugt und stehen einer probeweisen Einführung grundsätzlich ausgesprochen positiv gegenüber, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind: Beispielsweise müssen die rechtlichen Voraussetzungen zur Einstufung des DEIG als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt und nicht als Schusswaffe vorliegen. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass eine intensive Einweisung sowie Aus- und Fortbildung erfolgt und dass ein Einsatz gegen Kinder und erkennbar Schwangere ausgeschlossen ist. Aus Sicht der Tagungsteilnehmer sind alle wesentlichen Voraussetzungen mit der vorliegenden Verwaltungsvorschrift des BMI gegeben.

Die GdP wird nun das gesamte Ergebnis der Arbeitstagung auswerten und weiterhin fortlaufend berichten.
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