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Beamtenversorgung:

DGB erreicht Aufwertung der Kindererziehungszeiten

Die langjährige Forderung des DGB nach einer Aufwertung der Kindererziehungszeiten wird von Bundesinnenminister Horst Seehofer aufgegriffen.

Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden 2014 die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit der so genannten Mütterrente I von 12 auf 24 Monate erhöht. 2019 kam mit der so genannten Mütterrente II ein weiteres halbes Jahr dazu. Damit werden in der Rentenversicherung 30 Monate berücksichtigt. Dies entspricht 2,5 Entgeltpunkten.

Der DGB hatte sich für eine Übertragung der Verbesserung auf die Beamtenversorgung eingesetzt, da hier für den Zeitraum vor 1992 eine andere Berechnungssystematik greift. Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB, und Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, hatten im November 2018 bei einem Treffen mit Innenminister Seehofer erneut darauf aufmerksam gemacht, dass eine einheitliche Wertschätzung der Erziehungsleistung unabhängig vom Beschäftigtenstatus des Elternteils angebracht ist.

Wie der DGB auf seiner Homepage berichtet, soll der Kindererziehungszuschlag, wie er für vor 1992 geborene Kinder im Sozialgesetzbuch Buch VI geregelt ist, nun inhalts- und wirkungsgleich auf Bundesbeamtinnen und -beamte übertragen werden.

Die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen würden laut Minister Seehofer in den Referentenentwurf zum Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) aufgenommen. Dieser befindet sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung
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