Herzlichen Glückwunsch
Die ersten „GdP-Seehofer-Aufsteiger“ stehen fest
Aktuell laufen die ersten Überleitungsverfahren. Jede Direktion erhält eine gewisse Anzahl an Überleitungsmöglichkeiten. Um für das Feststellungsverfahren zugelassen werden zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber bei der Zulassung jünger als 59 Jahre sein, eine Dienstzeit von mindestens zehn Jahren vorweisen können – davon mindestens drei Jahre als PHM – und mindestens Note B 1 in der letzten dienstlichen Beurteilung erreicht habe. Nach einem bestandenen Feststellungsgespräch erfolgt dann die Überleitung in den gehobenen Dienst.
Die ersten „GdP-Seehofer-Aufsteiger“ stehen nun bereits fest. Wir gratulieren diesen ersten von 2.000 ganz herzlich und wünschen allen anderen, die für das Feststellungsverfahren zugelassen wurden, viel Erfolg bei ihren Gesprächen.
Die ersten „GdP-Seehofer-Aufsteiger“ stehen nun bereits fest. Wir gratulieren diesen ersten von 2.000 ganz herzlich und wünschen allen anderen, die für das Feststellungsverfahren zugelassen wurden, viel Erfolg bei ihren Gesprächen.