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Einkommensrunde 2016: Beteiligungsgespräch zur Besoldungsanpassung

[caption id="attachment_11962" align="alignleft" width="387"]Foto: Simone M. Neumann Die DGB-Delegation: Hoffmeister, Buckenhofer, Kumor (alle GdP), Schneider und Hannack (beide DGB). [Foto: Simone M. Neumann][/caption]Am 20. Juni fand im Bundesinnenministerium das Beteiligungsgespräch zum Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz statt. Dabei wurde die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten beschlossen. Frank Buckenhofer, stellvertretender GdP-Bezirksvorsitzender, bekräftigte zudem nochmals unsere Forderung, die Polizeizulage nicht nur zu dynamisieren, sondern auch ruhegehaltsfähig zu machen. Nicht abzuwenden war der im Versorgungsrücklagengesetz geregelte Abzug von 0,2 Prozent. Dieser Abzug gilt jedoch pro Besoldungsrunde nur einmal und wird mit dem ersten Erhöhungsschritt in 2016 abgezogen. Der Gesetzesentwurf geht Mitte Juli in das parlamentarische Verfahren. Parallel dazu sollen erste Abschlagszahlungen erfolgen. Die Arbeitgeberseite sagte außerdem zu, die von uns angesprochene Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit, in einem gesonderten Fachgespräch zu erörtern. Ebenso die Kostenübernahme oder Bezuschussung von Jobtickets. Das Bundesinnenministerium wurde von Staatssekretär Engelke vertreten. Der Delegation des Deutschen Gewerkschaftsbundes unter Führung der stellvertretenden DGB-Bundesvorsitzenden Elke Hannack, gehörten neben Vertretern der DGB Bundesgeschäftsstelle und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auch Frank Buckenhofer (stv. Vorsitzender GdP-Bezirk Bundespolizei), Simone Kumor (Justiziarin GdP-Bezirk Bundespolizei) und Christian Hoffmeister (Referent Beamtenpolitik der GdP) an. pdf Artikel für den Aushang
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