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Erschwerniszulagenverordnung

Es gibt noch einiges zu tun

Grafik: pixabay.com / tashaat | Bearbeitung: GdP-Bezirk Bundespolizei

Die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Besoldungsstukturmodernisierungsgesetz (BesStMG) angepassten Erschwerniszulagen waren für die GdP nur ein erster Schritt. Denn: Die Anpassung war aus unserer Sicht nicht ausreichend.

Aktuell befinden wir uns im Stellungnahmeverfahren für weitere Änderungen der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV). Erneut haben wir in unserer Stellungnahme unsere Forderungen für Euch deutlich gemacht. Auf der To-Do-Liste stehen unserer Meinung nach unter anderem die folgenden Punkte:

  • Erschwerniszulagen regelmäßig mit den Grundgehältern erhöhen (Dynamisierung)
  • Zulage für Vollzugsbeamte/-innen der Bundesbereitschaftspolizei
  • Alternative Ausdehnung des Bemessungszeitraums der Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten (DwZ), so dass die Zulage auch bei Erfüllung der Voraussetzung innerhalb eines Kalendervierteljahrs erreicht werden kann
  • Wegfall der zehntägigen Begrenzung der Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen
  • Erweiterung des § 16c EZulV auf Rückführungspersonal auf See sowie für mehrtägige Rückführungsmaßnahmen bzw. für Rückführungsmaßnahmen an mehrere Orte
  • Erhöhung der Zulage für Angehörige der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit BFE+
  • Erhöhung der Zulage für Angehörige der Einheit Polizeiliche Schutzaufgaben Ausland (PSA), die operativ in ausländischen Einsatzgebieten arbeiten
  • Verbesserungen für Entschärfer/-innen
  • Verbesserungen für Luftfahrzeugführer/-innen, Flugtechniker/-innen und Systemoperatoren/-innen
  • Zulage für TMHT-Kräfte (Taktisch-technische Maßnahmen in Höhen und Tiefen)
  • Einführung einer Zulage für VP-Führer (Führung von Vertrauenspersonen) bei Bundespolizei und Zoll
  • Erweiterung der Zulage nach § 22 EZulV auf szenekundige Beamte/-innen (SKB)
  • Weitere Verbesserungen für besondere Bereiche der Direktion 11, zum Beispiel GSG 9
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