Zum Inhalt wechseln

Organisation der Aus- und Fortbildung

Fortsetzung des Runden Tisches erfolgreich verlaufen

Am 16. August 2022 bat der Bezirkspersonalrat beim Bundespolizeipräsidium (BPR) um die Fortsetzung des Runden Tisches zur Organisation der Aus- und Fortbildung (AuF). Es bestand aus unserer Sicht der dringende Bedarf einer weiteren Gesprächsrunde, welche seit dem Jahr 2017 (mit Ausnahme im Jahr 2020) jährlich durchgeführt wird. Das Bundespolizeipräsidium lud am 7. November 2022 zum Gespräch ein.

Geleitet wurde die Veranstaltung von Vizepräsident Beiderwieden, weitere Teilnehmer waren die Abteilungsleiter 7 und 8, der Leiter des Referats 75, Vertreterinnen und Vertreter der Referate 72, 75 und 82, Vertreter der Koordinierungsstelle zusätzliche Ressourcen Aus- und Fortbildung sowie Vertreter der Bundespolizeiakademie. Der Bezirkspersonalrat wurde vertreten durch seine Vorsitzende Judith Hausknecht und den Sachbearbeiter AuF, Maik Würfel (beide GdP). Für den Gesamtpersonalrat der Bundespolizeiakademie nahm dessen Vorsitzender Frank Tappe (ebenfalls GdP) teil.

Folgende Themen wurden durch den Bezirkspersonalrat beim Bundespolizeipräsidium angemeldet und in einer angenehmen Gesprächsatmosphäre erörtert:

Den Auftakt bildete die Erörterung über die zeitnahe Inkraftsetzung eines unterlegten Basis-ODP für die Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentren. Mit BMI-Erlass vom 6. November 2020 wurden die Grundkapazitäten von Unterkunftsplätzen im Rahmen von 620 (Neustrelitz, Bamberg, Swisttal und Diez) bzw. 420 (Walsrode, Eschwege und Oerlenbach) anerkannt. Zur tatsächlichen Umsetzung des oben genannten BMI-Erlasses, unter anderem in Form einer ODP-Festschreibung/Änderung durch das BPOLP, war es bislang nicht gekommen. Man einigte sich auf die organisatorische Festschreibung des Basis-ODP. Ziel ist es, bis zum Ende des Jahres eine Grundlage für die personalwirtschaftlichen Planungen fertigzustellen. Der aktuelle Sachstand der Bundespolizeiausbildungsstätten Bielefeld und Rotenburg a. d. Fulda wurde ebenso erörtert.

Als Folge einer organisatorischen Festschreibung des Basis-ODP wird die Erstellung der Raumprogramme vorangetrieben, damit die Instandsetzung, Modernisierung und der Ausbau der Standorte erfolgen können. Mit der Erstellung der Raumprogramme durch die Bundespolizeiakademie und die Übersendung an das Bundespolizeipräsidium wird Ende des ersten Quartals 2023 gerechnet.

Die Zukunft der über 700 befristeten Arbeitsverhältnisse in der Bundespolizeiakademie und die circa 1.000 Abordnungen zur BPOLAK durch die Einsatzdirektionen zur Unterstützung der Einstellungsoffensive wurden in ihrer Komplexität erörtert. Darüber hinaus hat auch die Bundesbereitschaftspolizei circa 50 befristet Beschäftigte zur Unterstützung der Ausbildungsoffensive eingestellt.

Für unsere Kolleginnen und Kollegen bedeuten befristete Verträge berufliche und private Unsicherheit: Sie hangeln sich von Befristung zu Befristung und können weder ihre private noch berufliche Zukunft planen. Die Lebensqualität leidet. An dieser Stelle fehlen uns eine weitsichtige und nachhaltige „Lagebewertung“ und daraus resultierende Maßnahmen durch die Bundespolizei. Die Tatsache, dass die Einstellungsoffensive auf einem entsprechenden Niveau bis 2031 fortgesetzt werden wird, sollte an dieser Stelle zu einem Umdenken führen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass alles Mögliche unternommen wird, unseren Kolleginnen und Kollegen eine längerfristige und möglichst sogar dauerhafte berufliche Perspektive zu bieten.

Die Neubewertung der Dienstposten des Lehr- und Rahmenpersonals (PVB, VB und TB) zur Attraktivitätssteigerung der Lehre ist unseres Erachtens weiter zu verfolgen. Auf Initiative der Gewerkschaft der Polizei wurde im Jahr 2022 ein Teilprojekt für das Lehrpersonal der BPOLAK seitens des BPOLP abgeschlossen und die Bewertungsebene der Fachlehrer A 11-13gZ BBesO auf 33 Prozent in jedem Standort angehoben. Wir sind der Auffassung, dass leistungsstarke und einsatzerfahrene Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Aus- und Fortbildung gebraucht werden, welche dort ihr Fachwissen weitergeben können. Dies bedarf aber auch attraktiver Dienstposten in der Lehre, sonst werden die Verzahnung und der Austausch des Einsatzbereiches mit dem Aus- und Fortbildungsbereich schwer gelingen.

Die Revision der Ausbildungspläne mPVD und gPVD wurde ebenso besprochen. Aus unserer Sicht ist der polizeipraktische Anteil in den Plänen deutlich zu erhöhen. Der Polizeivollzugsdienst ist und bleibt ein Praxisberuf, wir wollen und sollten keine Akademiker ausbilden. Es wurde vereinbart, die Ausbildungsplanrevision 2023 zu beginnen.

Die Neuausrichtung der Fortbildungsstruktur innerhalb der Bundespolizeiakademie, unter anderem mit Entscheidungen zu Kompetenzzentren und Spezialisierungen, muss nun zügig angegangen werden. Seit dem Beginn der Einstellungsoffensive der Bundespolizei im Jahr 2016 war klar, dass ein gewaltiger Fortbildungsrückstau entstehen wird.

Weiterhin wurden auch die nachfolgenden Inhalte erörtert, die Zusammenhänge und Abhängigkeiten wiederholt und auf die zeitliche Dringlichkeit der Entscheidungen bzw. der Umsetzung hingewiesen:
  • die zeitliche Streckung zukünftiger Einstellungspeaks, welche über die Zuweisung der jährlich zusätzlich 1.000 Planstellen und die Kompensation von Ruhestandsdaten hinausgehen,
  • der Rollout der IT-gestützten Aus- und Fortbildungsplanung (ITAF) auf alle Direktionen,
  • der aktuelle Sachstand E-Learning in der Bundespolizei,
  • die Errichtung von zentralen und dezentralen Trainingsstätten für Lebensbedrohliche Einsatzlagen (LebEL),
  • die Digitalisierung der AuF in der Bundespolizei und
  • die Einführung von familienfreundlichen Ein- und Aufstiegsverfahren.

Die Einstellungsoffensive ist nicht beendet und wird für weitere Jahre auf einem hohen Niveau bis mindestens 2031 fortgeschrieben. Wir haben der Behörde in allen Punkten Lösungsansätze aufgezeigt, um die Fehlentwicklungen seit 2016 in der Aus- und Fortbildung jetzt nachhaltig zu korrigieren.
This link is for the Robots and should not be seen.