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Großes Presse-Echo:

GdP: Acht-Punkte-Plan des BMI lenkt von den grundsätzlichen Problemen ab

Titelfoto: (c) pixabay.com /congerdesign

Mit einem Acht-Punkte-Plan will das Bundesinnenministerium Abschiebungen in andere EU-Staaten erleichtern. Die Maßnahmen sollten dazu dienen, die Menschen schneller und einfacher als bisher in das für das Asylverfahren zuständige EU-Land zu überstellen, teilte das Ministerium am Sonntag in Berlin mit. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) - Bundespolizei hat die Pläne als unzureichend kritisiert und damit in den Medien eine breite öffentliche Aufmerksamkeit erreicht.

Das steht im Acht-Punkte-Plan des Innenministeriums:

- Änderungen des Asyl- und des Aufenthaltsgesetzes sollen geprüft werden, insbesondere mit Blick auf die besonderen Herausforderungen des Dublin-Verfahrens. Nach dem Dublin-Abkommen ist der EU-Staat für das Asylverfahren eines Migranten zuständig, den der Asylbewerber zuerst erreicht hat.

- Die Akzeptanz von Dublin-Charterflügen bei EU-Mitgliedstaaten soll erhöht werden. Das BMI habe am 10. September 2018 mit Portugal als erstem Mitgliedstaat eine Dublin-Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Auch mit anderen Mitgliedsstaaten gebe es Gespräche, vor allem die Verhandlungen mit Frankreich seien weit fortgeschritten.

- „No-name-Buchungen“ bei Abschiebeflügen sollen sicherstellen, dass Plätze an Bord nicht unbesetzt blieben, wenn ein Migrant vor seiner Abschiebung untertauche. Bei diesen Buchungen reservieren die Behörden Sitzplätze in Fliegern ohne konkrete Namen der Abzuschiebenden anzugeben.

- Eine bundesweite, onlinebasierte Plattform soll als eine Art Buchungsdatenbank fungieren, auf die alle beteiligten Behörden Zugriff haben und in der die Termine für Einzelüberstellungen und Chartermaßnahmen geplant, ggf. gebucht und nachgehalten werden können.

- Eine nächtliche Meldepflicht soll sicherstellen, dass ausreisepflichtige Ausländer von den Behörden tatsächlich auch angetroffen werden. Bei Verstößen könne Haft angeordnet werden, sofern Fluchtgefahr bestehe.

- In Aufnahme- und Rückführungszentren sollen Flüchtlinge ihre Post nur noch mit einer Chipkarte abholen können. Bescheide sollten so tagesaktuell zugestellt werden können, ein Untertauchen solle entsprechend zügig festgestellt werden können.

- Die Überstellungsbehörden in jedem Bundesland sollen für eine Bündelung und Vereinfachung des gesamten Prozesses zentralisiert werden.

- In den Gemeinschaftsunterkünften sollen Ärzte fest angestellt werden, um schnell untersuchen zu können, ob gesundheitliche Gründe gegen eine Abschiebung sprechen.

Grundsätzliche Probleme im Personaleinsatz

Jörg Radek, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei, kritisierte die Pläne des Innenministeriums als unzureichend. „Ohne eine Verbesserung der personellen Situation der Polizei sind die vorgeschlagenen Maßnahmen kaum umsetzbar“, sagte er auf WELT-Anfrage (gesamter Artikel hier). „Denn eigentlich lenkt dieser Acht-Punkte-Plan von den grundsätzlichen Problemen im Personaleinsatz bei dieser Aufgabe ab“, ergänzt er.

Ohne Verbesserung der personellen Situation und der Rahmenbedingungen für die Rückführungskräfte sind die Vorschläge nicht zu realisieren.

Bereits in der Vergangenheit hat die GdP - Bundespolizei ihre Einwände und Bedenken hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Beamten bei Sammelrückführungen geäußert. So lehnt sie den Einsatz von Polizeibeamten und -beamtinnen ohne den gebotenen Qualifizierungslehrgang als „Personenbegleiter Luft“ (PBL) ab. Die Sonderausbildung für Rückführungen war die Folge einer Abschiebung mit tödlichem Ausgang im Mai 1999. Neben dieser Grundvoraussetzung fordert die Gewerkschaft außerdem:

- eine Zulage für PBL (Erschwerniszulage)
- die bestmögliche materielle Ausstattung
- einen Bekleidungszuschuss
- verbesserte arbeitszeitrechtliche Regelungen, da wo es notwendig ist
- Einbindung der dienstlichen Ressourcen wie den Sozialwissenschaftlichen Dienst der BPOL (SWD), der Peers, etc.
- Konsequente Aus- und Fortbildung der Rückführer
- Sensibilisierung der Rückführer insbesondere in Bezug auf „Social Media“
- Außendarstellung des Bereiches Rückführung
- Schaffung geeigneter baulicher Gegebenheiten an den Dienststellen, die mit Rückführungen betraut sind
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