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GdP-Bezirk lehnt Einsatz der Bundespolizei als Haftpolizei ab

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei erteilt allen Überlegungen, die Zuständigkeit der Bundespolizei zu erweitern, eine Absage. Sie lehnt eine Übertragung von Bewachungsaufgaben, Freiheitsbeschränkungen und Betreuungsaufgaben in sogenannten „Bundesausreisezentren“ auf die Bundespolizei ab. Medienberichten zufolge soll die Bundespolizei sich an der Organisation derartiger Einrichtungen beteiligen.

Kernaufgaben

Dazu Jörg Radek, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in der Bundespolizei: „Wir sind keine Haftpolizei. Wir bilden nicht Polizisten aus, um Haftanstalten zu betreiben, sondern für polizeiliche Aufgaben. Die Bundespolizei ist erstrangig eine Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörde. Ihr verfassungsrechtlicher Kernauftrag und das ihr vom Bundesverfassungsgericht zugeschriebene Gepräge ist der des Grenzschutzes. Aufenthaltsbeendende Entscheidungen oder Maßnahmen gehören aus Verfassungsgründen nicht dazu.“ Seiner Auffassung nach ist es absurd, weiteres Personal der Bundespolizei von der verfassungsrechtlich prägenden Grenzschutzaufgabe abzuziehen, um der Bundespolizei sodann Folgeaufgaben in Form von „Bundesausreisezentren“ aufzubürden.

„Es gilt das Wahlversprechen mehr Personal für die bestehende Aufgaben“, erinnerte der Gewerkschafter. Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben „dass die Bundespolizei bundesweit im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten und Aufgaben eingesetzt wird“. Mit der Idee einer „Bundeshaft“ verstößt die Bundesregierung gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag.
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