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GdP Bundespolizei: Mindestlohnkontrolle erfordert qualifiziertes Personal

Berlin/Hilden.

Am 01. Januar 2015 tritt das neue Mindestlohngesetz in Kraft. Zuständig für die Kontrollen ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Doch der fehlen 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mahnt zur Besonnenheit bei der Lösung des Personalproblems. „Wir müssen damit rechnen, dass der Zoll nicht von Anfang an fähig sein wird, die erforderlichen Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes in gebotener Breite durchzuführen. Bis die erforderlichen Stellen besetzt sind, braucht es schlichtweg Zeit. Denn zunächst muss eine umfassende Ausbildung erfolgen. Kontrolleur bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist schließlich kein Anlernberuf“, so Frank Buckenhofer, Vorsitzender im Bereich Zoll der Gewerkschaft der Polizei.

Hintergrund waren Forderungen nach 2.000 bis 6.000 neuen Kontrolleuren, die kurzfristig eingestellt und in einem Schnellverfahren für den Einsatz in der FKS ausgebildet werden sollten.

Die GdP verurteilt diese Vorschläge als unrealistisch und unangemessen: Die Regelungen zum neuen Mindestlohngesetz umfassen mehr als 30 Gesetze, Rechtsvorordnungen und Tarifverträge. Dazu kommen noch Dienstvorschriften, Kommentierungen und Rechtsprechung sowie umfängliche Branchenkenntnisse, inklusive Kenntnisse der Branchentarifverträge, Grundlagen der Betriebswirtschaft und Buchführung. Im Falle von Mindestlohnunterschreitungen kommen außerdem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht hinzu. In diesem Dschungel müssen sich die Mindestlohn-Ermittler bestens auskennen. Das können nur voll ausgebildete und gut eingearbeitete Kräfte bewältigen, die die reguläre volle Laufbahnausbildung im mittleren und gehobenen Dienst des Zolls absolvieren. Auf diese Weise in einem Zeitraum von 5 Jahren 1.600 neue Kolleginnen und Kollegen für die FKS rekrutieren zu wollen, ist bereits ambitioniert.

Kritik übt die GdP aber auch an der ganz praktischen Machbarkeit und kritisiert die Prüfbarkeit der Mindestlohnvorschriften. Die mit der Mindestlohnaufzeichungsverordnung und der Mindestlohnmeldeverordnung getroffenen „Erleichterungen“, gerade für mindestlohnkritische Branchen wie die Paketdienste und das Taxigewerbe, erschwerten die dort besonders notwendigen Prüftätigkeiten der FKS. An dieser Stelle liefere das Bundesfinanzministerium den Arbeitgebern, die sich nicht an die Mindestlöhne halten wollen, gleich zu Beginn der Einführung des Mindestlohns auch schon eine effektive Umgehungsstrategie.

Die Gewerkschaft empfiehlt daher, sich nicht in Aktionismus drängen zu lassen. „Die Schwierigkeiten zum Start des Mindestlohns dürfen nicht zu halbherzigen Kontrollen führen, nur um eine möglichst hohe Kontrolltätigkeit nachweisen zu können. Mindestlohnprüfungen müssten hohen Qualitätsstandards genügen, um ihre abschreckende Wirkung zu entfalten und keine Schlupflöcher offen zu lassen. Laxe Kontrollen verschärfen das Problem nur und führen letztlich zu einer Benachteiligung der gesetzestreuen Arbeitgeber“, so Buckenhofer.
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