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GdP Bundespolizei: Pechstein-Verfahren beim OLG München – Obsiegen enorm wichtig für alle von der Polizei geförderten Spitzensportler

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als zuständige Berufsvertretung der Spitzensportler bei den Polizeien des Bundes und der Länder setzt auf ein vollständiges Obsiegen von Claudia Pechstein im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München am 6. November 2014.

„Der Polizistin Claudia Pechstein sind durch falsche Verdächtigungen und ein versagendes, unfaires Sportrechtssystem schweres Unrecht, erhebliche berufliche Nachteile in der Bundespolizei, ein beschmutztes öffentliches Ansehen und enormer finanzieller Schaden angetan worden“, kommentiert Jörg Radek, Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei der GdP, die Prozesserwartungen. „Es muss in einem Rechtsstaat möglich sein, dieses Unrecht – auch wenn es von Sportverbänden zu verantworten ist – wieder restlos zu beseitigen und Claudia Pechstein vollständig zu rehabilitieren. Diese Erwartung an das Oberlandesgericht München hegen die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, aus deren Mitte Claudia Pechstein kommt.“

Mit großer Aufmerksamkeit verfolgen besonders die Spitzensportler der Polizei, wie das Gericht entscheiden wird und welche tatsächlichen Veränderungen die Sportverbände bereit sind, herbeizuführen. Die GdP hatte in einem 19-Punkte-Katalog (http://www.gdpbundespolizei.de/2013/11/gdp-fordert-schiedsvereinbarungen-fuer-bundespolizei-spitzensportler-ueberpruefen/) das auch im Pechstein-Prozess gegenständliche System der Schiedsvereinbarungen stark kritisiert. „Der im Prozessvorfeld erfolgte Vorstoß des DOSB an den privatrechtlichen Internationalen Sportgerichtshof CAS, überfällige Änderungen vorzunehmen, ist zu begrüßen, aber noch nicht ausreichend und leider auch noch nicht umgesetzt. Eigentlich müsste der CAS sein klares Fehlurteil gegen Pechstein ohne Wenn und Aber kassieren“, so Jörg Radek. „Der Pechstein-Prozess in München macht nun den nötigen Druck auf die Sportverbände, sich beim Umgang mit den Sportlern in Richtung von mehr Rechtsstaatlichkeit zu bewegen, wenn das Sportrechtssystem nicht
auseinanderfallen soll. Und das ist gut so!“ Die GdP begrüße zudem ausdrücklich die Einsetzung der DOSB-Expertenkommission zur Überprüfung des Pechstein-Falles.

Auch verweist die GdP darauf, dass – ausgelöst durch das Pechstein-Verfahren – die Personalvertreter der Bundespolizei die renommierten Juristen Prof. Dr. Ulrich Battis und Prof. Dr. Klaus Grigoleit beauftragt haben gutachterlich zu klären, ob den Hunderten Spitzensport treibenden Polizeibeamtinnen und -beamten aufgrund ihres besonderen rechtlichen Beamtenstatus eine Athleten- und Schiedsvereinbarung mit einem Sportverband und die Unterwerfung unter ein privates Sportgericht überhaupt abverlangt werden darf,
da die Teilnahme an Training und Wettkämpfen für sie angeordnete Dienstausübung ist.
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