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GdP Bundespolizei: „Wir brauchen nationale Entscheidungsmöglichkeiten, wenn wir Probleme an den EU-Außengrenzen feststellen“

Berlin.

„Wir brauchen ein gesichertes, nationales Entscheidungsmaß, wenn wir Pobleme an den EU-Außengrenzen feststellen. Insbesondere da zu befürchten steht, dass durch die zunehmende Haushaltsproblematik im Zuge der internationalen Finanzkrise, Staaten mit EU-Außengrenzen ihren Aufgaben nicht mehr vollumfänglich nachkommen können. Hier ist es wichtig, dass wir die Möglichkeit haben, solche Defizite durch temporäre Maßnahmen in den nationalen Grenzräumen abzufedern“, so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) - Bezirk Bundespolizei in seiner Reaktion auf den aktuellen Gesetzentwurf des Innenausschusses des Europaparlaments.

Dieser sieht zwar vor, Entscheidungshoheit zur zeitweisen Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum in bestimmten Fällen bei den Mitgliedsstaaten zu belassen. In Fällen einer ernsten Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der internationalen Sicherheit soll es demnach den Mitgliedsstaaten ermöglicht werden, für einen Zeitraum von 10 Tagen verstärkte Sicherheitskontrollen an den EU-Binnengrenzen durchzuführen. Eine erhöhte illegale Zuwanderung zählt jedoch explizit nicht zu solchen Fällen. Der GdP-Bezirk Bundespolizei sieht den Vorschlag daher kritisch. Heute beraten die Innenminister der EU-Staaten in Luxemburg weiter über den Gesetzentwurf.

Nach Ansicht des GdP-Bezirk Bundespolizei sei jedoch gerade die illegale Zuwanderung ein Grund für erhöhten Kontrollbedarf. „Wir dürfen diesen Umstand nicht bagatellisieren. Selbstverständlich ist für die Menschen aus den armen und krisengeschüttelten Regionen der Welt unsere Unterstützung dringend gefordert. Illegale Zuwanderung hilft jedoch niemandem. Schließlich handelt es sich hierbei in massivem Umfang um Schleusung und organisierte Kriminalität. Für die betroffenen Männer und Frauen, die illegal zuwandern, bedeutet dies vielfach, dass sie in die eigene Rechtlosigkeit gedrängt werden. Das kann nicht im Interesse eines Rechtstaates sein“, so Scheuring weiter.
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