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Grenzfahndung zur Verfolgung von Einbruchsdiebstählen

GdP Bundespolizei fordert mehr Personal

Berlin.

„Die explosionsartig zunehmenden Diebstähle und Einbrüche in den deutschen Grenzregionen und darüber hinaus in ganz Deutschland entwickeln sich immer mehr zum Albtraum für die Bürger! Da geht es nicht nur um gestohlenes Eigentum und verwüstete Wohnungen, Werkstätten, Lager und Garagen, sondern um massive Störungen der privaten Lebensqualität der Menschen“, warnt Jörg Radek, Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

„Dem kann man nicht mit dem x-ten Polizeiabkommen Herr werden, sondern nur mit massiver Grenzfahndung. Dazu brauchen wir keine neuen amtlichen Papiere, sondern schlicht mehr Leute! Man kann auf der Bundesebene nicht auf die Zuständigkeit der Länder weisen, denn die Grenzfahndung nach Diebesgut ist eine originäre Aufgabe der Bundespolizei.“

Jörg Radek nimmt damit indirekten Bezug zu dem jüngeren Abkommen zwischen Bundespolizei und Landespolizei in Sachsen und den gerade unterzeichneten und noch nicht ratifizierten deutsch-polnischen Polizeivertrag.
„Papier ist geduldig, die Bürger nicht. Grenzfahndung nach Diebesgut ist unser gesetzlicher Auftrag, dem wir mangels Personal nicht in der gebotenen Weise nachkommen können. Der Bundesinnenminister muss schlichtweg endlich mehr Personal im Bundeshaushalt fordern und dies auch politisch durchsetzen. Weitere Vertröstungen und immer neue Verträge helfen weder den Bürgern noch den unterbesetzten Bundespolizeidienststellen. Wenn keiner da ist, kann auch niemand nach Diebesgut fahnden“, so Jörg Radek.

Der GdP-Vorsitzende verweist darauf, dass allein an der Brandenburger Grenze 80 Bundespolizisten aus Angermünde und Frankfurt/Oder zu den Flughäfen nach Berlin entsandt wurden, um dort Personallücken zu stopfen. Weitere 20 Stellen für Streifenbeamte in der Grenzregion sind von vornherein nicht besetzt. An der Sächsischen Grenze sind gar 115 Bundespolizistenstellen unbesetzt, weitere 25 Beamte wurden zur Unterstützung anderer Dienststellen abgezogen.

„Alle Innenpolitiker und Haushaltspolitiker im Bundestag und Bundesinnenminister Thomas de Maizière kennen die Situation. Sie wissen, dass die Grenzdienststellen unterbesetzt sind und wir überall in der Bundespolizei riesige Personallöcher haben. Nur passiert nicht wirklich etwas, auch nicht im Bundeshaushalt. Sie lassen damit nicht nur die überlasteten Beamten allein, sondern vor allem die Bürger, die einen Anspruch darauf haben, dass die Bundespolizei nach ihrem gestohlenen Eigentum intensiv fahndet, bevor es in Osteuropa verschwindet.“

Jörg Radek weiter: „Wir sind Grenzpolizei in jeder Hinsicht. Die Zuständigkeit der Bundespolizei reduziert sich nicht darauf, illegale Einreisen nach Deutschland zu unterbinden. Vielmehr ist die Bundespolizei gesetzlich geradezu verpflichtet, im Rahmen der Grenzfahndung auch nach Diebesgut zu suchen, das in einem Strafverfahren als Beweismittel dienen kann und daher zu beschlagnahmen ist. Der Bund hat uns diese strafverfolgende Komponente im Gesetz zugewiesen, das muss im Interesse der Bürger auch durchgesetzt werden.“

Solche Sachfahndung kann auch erfolgen, wenn kein konkretes Fahndungsersuchen vorliegt (sogenannte „Initiativfahndungen“).Die Bundespolizei kann dazu alle notwendigen unaufschiebbaren repressiven Maßnahmen treffen. „Die intensive Grenzfahndung nach Diebesgut durch die Bundespolizei ist auch nach den geschlossenen Schengen-Verträgen nicht untersagt, im Gegenteil“, so Radek.

Hintergrund:
Der Bund hat nach dem Grundgesetz die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz über den Grenzschutz (Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG). Dies ist eine Zuweisung materieller Polizeirechtskompetenz an den Bund, ihm ist in diesem Teilbereich Polizeihoheit zugewiesen, die die allgemein-polizeiliche Kompetenz der Länderpolizeien verdrängen kann. Die Polizeihoheit des Bundes ist von der der Länder ausgenommen, insofern hat das Grundgesetz eine „andere Regelung“ im Sinne des Art. 30 GG getroffen. Das Bundespolizeigesetz hat der Bundespolizei die Aufgabe des Grenzschutzes zugewiesen. Dazu zählt auch die Grenzfahndung nach Diebesgut.
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