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GdP Bundespolizei zu Pechstein-Fall vor BGH: „CAS und ISU auf die Sprünge helfen!“

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) als Berufsvertretung hunderter Sportlerinnen und Sportler in der Spitzensportförderung der Polizeien und des Zolls in Deutschland erwartet im Anschluss an die morgige Verhandlung ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Claudia Pechstein.

„Seit Jahren kämpfen wir an der Seite von Claudia Pechstein gegen das Unrechtsurteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS und haben auch das hohe Prozesskostenrisiko für Claudia mitgetragen. Claudia ist eine von uns und wir als Bundespolizisten stehen für das Recht. Denn jetzt es geht nicht nur um Claudia Pechstein, sondern um eine faire Behandlung aller unserer Spitzensportler“, stellt Jörg Radek, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP klar. „Viele Spitzensportler der Bundespolizei wie Betty Heidler und Robert Förstemann unterstützen Claudia und ihre Aufrufe, denn sie kämpft auch für sie.“

„Claudia Pechstein wurde durch die ISU und den CAS 2009 schwerstes Unrecht und eine unvergleichliche Rufvernichtung angetan. Das Fehlurteil machte sie vogelfrei. Sie musste die Bundespolizei-Sportförderung verlassen, hatte lange kein Einkommen und keinen Krankenversicherungsschutz als Beamtin, ihr Telefon wurde auf der Suche nach nicht existenten Hintermännern vom BKA abgehört, ihre E-Mails heimlich mitgelesen. Durch das Fehlurteil musste sie sich in einem Disziplinarverfahren verteidigen, verlor für Gutachten und Prozesse ihr ganzes Vermögen. Und ein Teil der Medien schreibt sie und ihren Ruf bis heute nieder. Seit Jahren hätte der CAS durch einfache Änderungen seiner Statuten endlich für rechtsstaatliche Grundsätze und die gleichberechtigte Einbindung der Sportler bei der Benennung der CAS-Richter sorgen können.

Wäre der CAS eine faire Instanz und die ISU ein von Fairness geprägter Internationaler Sportverband, hätten sie Claudia Pechstein längst ein Wiederaufnahmeverfahren wegen der vorliegenden eindeutigen wissenschaftlichen Beweise für ihre Unschuld ermöglicht.

Der CAS aber hat bislang lediglich Prozesskostenhilfe für Sportler in zukünftigen Prozessen in Aussicht gestellt. Andere, weitreichende Reformvorschläge des DOSB vom September 2014, versucht man einfach auszusitzen.

Die ISU hat ‚Toter Mann’ gespielt und dabei sogar noch versucht, die Unschuldsbeweise international renommierter Wissenschaftler und Hämatologen zu diskreditieren. Wie können die Verbandsoberen mit dem moralischen Desaster, eine Unschuldige verurteilt zu haben, weiterleben? Jetzt muss ihnen der Bundesgerichtshof auf die Sprünge helfen.“

Die GdP vertritt die Auffassung, dass es wegen der Rechtswegegarantie für deutsche Sportler immer möglich sein muss, ein ordentliches deutsches Gericht anzurufen. Das müsse erst Recht für Schadenersatzfragen der Sportler gelten.
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