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Novelle Bundespolizeigesetz

GdP: Weiterentwicklung im Bereich Kriminalitätsbekämpfung erforderlich

Foto: (c) pixabay.com / B_A

Die komplexen, innerstaatlichen und europäischen, internationalen Sicherheitsanforderungen stellen die Kriminalitätsbekämpfung der Bundespolizei vor neue Herausforderungen. Sie ist geprägt von sich rasant veränderten politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Veränderungsprozessen. Die bevorstehende Novelle des Bundespolizeigesetzes wird daher auch Änderungen für die Kriminalitätsbekämpfung in der Bundespolizei mit sich bringen, die aus Sicht der GdP innerbehördliche Maßnahmen und Investitionen erforderlich machen.

Kriminalität orientiert sich nicht an Grenzen, weder nationalstaatlichen noch behördlichen. Der Aktionsraum von Straftätern erfordert effektivere Ermittlungsarbeit, neue Denkansätze, Vorstellungen und Weiterentwicklung in der kontinuierlich steigenden Kriminalitätsentwicklung im Phänomenbereich Cyberkriminalität. Das rechtzeitige Erkennen von beispielsweise Terrorplänen und die Identifikation von in Frage kommenden Personen und / oder Objekten verändern die Arbeit von Polizeibehörden, auch der Bundespolizei.

Bei allen wesentlichen Erscheinungsformen von (organisierter) Kriminalität spielt das Internet eine immer größere Rolle. Cyberkriminalität, illegale Einwanderung und Menschenhandel, Terrorismus, organisierte und grenzüberschreitende Kriminalität, Urkundendelikte, politisch motivierte Kriminalität, grenzüberschreitende Waffen- und Drogenkriminalität sowie Gewinnabschöpfung und Finanzermittlungen werden daher für die Bundespolizei neue Herausforderungen bedeuten.
Der grenzüberschreitenden, internationalen organisierten Kriminalitätsbekämpfung kommt herausragende Bedeutung für einen sicheren Staat, für ein sicheres Europa zu. Bekämpfungs- und Ermittlungsstrategien sind auf neue Technik, künstliche Intelligenz, einen verbesserten und effektiveren Datenaustausch, Datenerhebung, Datenspeicherung, Datenauswertung und Datenschutz, Bündelung von Ressourcen und vernetzte Zusammenarbeit auszurichten.
Um diese Veränderungsprozesse wirkungsvoll gestalten zu können sind aus Sicht der GdP bereits jetzt innerbehördliche Maßnahmen und Investitionen in alle Bereiche der Kriminalitätsbekämpfung und der Ermittlungsdienste notwendig.

Dazu gehören unter anderem
  • Auffüllung der offenen Stellen in den Ermittlungsdiensten und den Inspektionen KB
  • Steigerung der Attraktivität der Kriminalitätsbekämpfung (auch in der BPolLV)
  • Erkennen und Beseitigen von personellen- und organisatorischen Anpassungsbedarfen
  • Abschaffung von „Zugleich-Funktionen“ (z.B. Ermittlungsbeamter zzgl. Kriminaltechniker
  • Evaluierung und Anpassung des Personalentwicklungskonzepts (PEK) mit den notwendigen Besonderheiten der Fachdienststellen
  • Kontinuierliche Fortbildung, dezentrale, familienfreundliche spezialisierte Aus- und Weiterbeildung
  • Intensivierung der bundespolizeilichen kriminalistischen Forschungs- und Fortbildungsarbeit mit den Schwerpunkten eLearning und IT-Forensik

Mehr Attraktivität

Die GdP setzt sich dafür ein, dass Tätigkeiten in den Ermittlungsdiensten und den Inspektionen Kriminalitätsbekämpfung deutlich an Attraktivität gewinnen müssen.
Eine Bewerbung in die speziellen Bereiche bedeutet eine erhebliche Differenz durch den Wegfall von Zulagen (Erschwerniszulage und Dienst zu ungünstigen Zeiten). Zudem erlauben die Dienstpostenbewertungen im Bereich der Inspektionen (KSB und Führungsdienstposten) ein schnelleres Vorankommen im Vergleich zu Tätigkeiten in den KBen und den ErmD. Gerade für lebenserfahrenere Kolleginnen und Kollegen, aber besonders auch für Frauen, würde eine fachliche Öffnung der eingeschränkten Laufbahnbefähigung nach A12 in vielen Fällen den besonderen Anforderungen durch Erfahrung und Fachwissen erworbene Qualifikation der besonderen Verwendung Rechnung tragen. Eine Evaluierung des Personalentwicklungskonzeptes (PEK) fordert die GdP seit langem und hat sie mit dem BHPR auf den Weg gebracht. Die GdP mahnt auch an, dass der enorme Wissenstransfer der „Spezialisten“ zu scheitern drohen könnte. Der Altersdurchschnitt liegt bei den Ermittlern bei circa 55 Jahren. Daraus resultiert, dass in den kommenden Jahren viele Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand gehen und jahrelang gesammeltes Fachwissen verloren geht. Diesem ist konsequent entgegenzutreten.

Durch die Arbeit der GdP findet Kriminaltechnik und Kriminalprävention inzwischen zwar mehr Anerkennung in der Fläche, ist jedoch weiter zu intensivieren. Durch die Strukturüberprüfung der Ermittlungsdienste wurden die besonders belastenden Ermittlungsdienste gestärkt. Der errechnete und ausgeworfene Mehrbedarf war notwendig und unterstützt die Forderungen der GdP. Dass jedoch einige Bereiche (vor allem die Binnengrenzinspektionen) „heruntergerechnet“, also tatsächlich personell abschmelzen, stößt bei der GdP weiterhin auf Kritik und entspricht nicht der Bedeutung der Ermittlungsdienste. Genauso fordert die GdP weiterhin, dass „Zugleich-Funktionen“ (z.B. Ermittlungsbeamter zzgl. Kriminaltechniker abgeschafft werden.

Die Kolleginnen und Kollegen in den Inspektionen KB, den Ermittlungsdiensten und allen Bereichen in den Direktionen und im Präsidium können sich auch weiterhin auf die GdP verlassen, dass sie kompetent in allen Themenfeldern vertreten werden. Die GdP wird sich in den nächsten Jahren neben einer „Modernisierung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen“, für eine stetige Weiterentwicklung der Kriminalitätsbekämpfung einsetzen. Das gilt auch und insbesondere für die Gefahren aus dem Cyberraum. Die GdP wird auch nicht nachlassen, die bestmögliche Ausstattung für die Aufgaben der Zukunft in einer sich dynamisch verändernden Kriminalitätsbekämpfung einzufordern, damit die Bundespolizei auch zukünftig in der Lage ist, ihrer großen Verantwortung gerecht zu werden.
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