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Pseudo-„Langzeitkonten“ in der neuen Arbeitszeitverordnung

GdP: Wir feiern keine Mogelpackung!

Foto: GdP-Bezirk Bundespolizei

Im Zuge einer Reform des Beamtenrechts hat das Bundeskabinett in dieser Woche eine Änderung der Arbeitszeitverordnung (AZV § 7a) des Bundes verabschiedet. Für die GdP ist klar: Das darin enthaltene Langzeitkonto ist eine Mogelpackung!

Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei, zeigt an drei Punkten, was der Beschluss bedeutet:

1. Mehr statt weniger Wochenarbeitszeit
Die Wochenarbeitszeit muss um drei Stunden erhöht werden, um Überstunden auf das Langzeitkonto transferieren zu können. Das heißt, die Dienststellen können die Beamtinnen und Beamten zu noch mehr Zusatzdienst heranziehen!
Wir fordern: Wochenarbeitszeit reduzieren statt erhöhen!

2. Keine echte Möglichkeit Arbeitszeit anzusparen
Pro Jahr dürfen nur maximal 40 Überstunden auf das Langzeitkonto gebucht werden. Das ist weniger als eine Stunde pro Arbeitswoche!
Wir fordern: Keine jährliche Obergrenze für ansparbare Mehrarbeitsstunden!

3. Auf eine Block-Freistellung muss 12 Jahre gespart werden
Ohne Erhöhung der Wochenarbeitszeit, rein mit den Mehrarbeitsstunden, kann die versprochene dreimonatige vollbezahlte Freistellung nur erreicht werden, wenn dafür 12 (!) Jahre lang Überstunden angespart werden.
Wir fordern: Zügige Freistellungsmöglichkeit von bis zu sechs Monaten am Stück innerhalb eines Jahres oder Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit aus Zeitguthaben des Langzeitkontos!

Roßkopf macht klar: „Andere feiern die „Langzeitkonten“ und äußern gegenüber dem BMI sogar Verständnis, dass die Bundesregierung die Wochenarbeitszeit nicht absenken will. Das kann nicht das Ziel gewerkschaftlicher Arbeit sein.“

Schon vor der Kabinettsbefassung hat die GdP Minister Seehofer darum gebeten, das im Kabinettsentwurf vorgesehene „Langzeitkonto“ für den Bereich der Polizei auszunehmen. Stattdessen schlug unsere Gewerkschaft vor, polizeispezifische Arbeitszeitfragen in einer eigenständigen „Arbeitszeitverordnung Polizei“ zu regeln. Diese wurde auch von den dienstlichen Leitungen der Polizeien des Bundes ausdrücklich befürwortet.

Auch nach dem Kabinettsbeschluss halten wir an unseren Bestrebungen fest. Wir fordern eine eigene Arbeitszeitverordnung und gerechte Langzeitkonten für die Bundespolizei und den Zoll. Diese sollten nach den folgenden 15 Mindestmerkmalen geschaffen werden, nachzulesen hier.
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