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GdP diskutiert mit Bundesinnenministerium über bessere Erschwerniszulagen

[caption id="attachment_12672" align="alignleft" width="300"] Sven Hüber und Heinz Selzner mit dem Besoldungsreferatsleiter des BMI, Boris Franßen-Sanchez de la Cerda[/caption] Berlin. Am Mittwoch trafen sich in Berlin Vertreter des Bundesministeriums des Innern, der GdP und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) als Spitzenorganisation der Beamtinnen und Beamten in Deutschland zur gesetzlichen Anhörung nach § 118 BBG. Gegenstand des Treffens war die Diskussion des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs der Elften Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV). Für die GdP-Mitglieder stritten der Stellvertretende Vorsitzende Sven Hüber und der Direktionsgruppenvorsitzende Bundesbereitschaftspolizei, Heinz Selzner, gemeinsam mit Dr. Karsten Schneider vom DGB. Wenn im Zuge des Gesprächs auch weitere Fragen wie die Forderung nach der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und die Notwendigkeit der gemeinsamen Evaluierung und ggf. Anpassung der Regularien für die „Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten“ (DwZ) mit angesprochen wurden, ging es im Kern indes um den konkreten Verordnungsentwurf und dortige Anpassungen. Die Gewerkschafter begrüßten die vorgesehenen Verbesserungen, mahnten aber die Beseitigung einiger offensichtlicher Lücken an. So forderten die GdP-Vertreter das BMI auf, die teilweise in der schriftlichen Stellungnahme des DGB bereits aufgeführten weiteren Bereiche in die Erschwerniszulagenverordnung mit aufzunehmen. Das betrifft vor allem die Angehörigen der Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften (und nicht nur der BFE+), die Beamten in den Teams „Technische Maßnahmen Höhen und Tiefen“ (TMHT) und die „Krisen-Sicherheitsbeamten der Bundespolizei an Auslandsvertretungen“ (K-SAV). An der Forderung der Aufnahme der Internationalen Einsatzeinheiten (IEE) in die Erschwerniszulagenverordnung wurde durch die GdP gefordert, das  grundsätzliche Problem der Abgeltung von Erschwernissen bei der Wahrnehmung operativer Polizeiarbeit im Ausland anzugehen und zu lösen. Zudem forderte die GdP, die Beamten der Personenschutzkommandos der Sicherungsgruppe des BKA, die mehrheitlich aus Bundespolizisten bestehen, endlich in die EZulV aufzunehmen. Es könne keinen Sinn ergeben, dass die Personenschützer eine wachsende Zahl überdurchschnittlich hoch von Anschlägen und Attentaten gefährdeten Personen im Inland und im Ausland mit ihrem eigenen Leben schützen und dafür enorme Mehrarbeit in Kauf nehmen müssen sollen, diese erhöhte Risikoerschwernis aber nicht abgegolten werde. Die GdP-Forderung, die Zulage für „Tätigkeiten mit Kontaminierten Gegenständen“ (gemeint sind Fäkalien und Körperflüssigkeiten) nicht nur für den Zoll einzuführen, sondern auch für die Bundespolizei zu öffnen, wurde im Gespräch sogar ausdrücklich von den BMI-Vertretern unterstützt. Die endgültige Fassung der neuen Verordnung soll nun im März auf den Weg gebracht werden. Die GdP forderte das BMI auf, die Frage der Anpassung und Aufnahme von weiteren Erschwerniszulagen grundsätzlich und regelmäßig der dynamischen Entwicklung des Berufsbildes der Bundespolizisten anzupassen und mit der GdP dazu weiter im Gespräch zu bleiben.
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