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Paragraf 55 des Beamtenversorgungsgesetzes

GdP fordert Abschaffung der Ruhegehaltskappung

V.l.: Sven Hüber, Marian Wendt und Winfried Wahlig. (Foto: GdP / Gudrun Hoffmann)

Sven Hüber, stellvertretender Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei, und GdP-Bundesseniorenvorsitzender Winfried Wahlig sprachen heute im Bundestag mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Marian Wendt, über ein wichtiges Thema: Die Abschaffung der Kappung der Höchstgrenze des redlich verdienten Ruhegehalts nach Paragraf 55 des Beamtenversorgungsgesetzes.

Vorausgegangen war eine gemeinsame Briefaktion der GdP-Bezirke Bundespolizei und Bundeskriminalamt sowie der Seniorengruppe Bund an Mitglieder des Innen- und Petitionsausschusses der Regierungsfraktionen des Bundestages. Eine Petition, die auch von der GdP unterstützt wurde, war bereits vom Petitionsausschuss beraten und an das Bundesinnenministerium zur weiteren Prüfung übertragen worden.
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