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GdP fordert Beibehaltung der Vorschriften für Rückführungen

Der Innenausschuss beabsichtigt in seiner heutigen Sitzung die Bedenken der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zur geplanten Änderung der Vorschriften zur Begleitung von Abschiebungen auf dem Luftweg zu thematisieren.

Diese Vorschrift besagt, dass Polizeibeamte, die an einer Rückführung beteiligt sind, zwingend eine entsprechende Qualifizierung als „Personenbegleiter Luft“ (PBL) haben, welche sie nur durch einen Lehrgang erwerben können. „Für uns ist diese Veränderung der Vorschriften aus Fürsorgegesichtspunkten nicht hinnehmbar“, sagt Jörg Radek, Vorsitzender der GdP für die Bundespolizei.

Die Sonderausbildung für Rückführungen war die Folge einer Abschiebung mit tödlichem Ausgang im Mai 1999. Im Verfahren gegen die drei beteiligten Bundespolizisten, welche wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurden, hat das Landgericht Frankfurt/Main es als „unbegreiflich“ und „unempfindlich“ bezeichnet, dass die allgemeine Ausbildung im Polizeidienst den Beamten eine völlig ausreichende Grundlage zur Durchführung der Abschiebung bieten solle.

„Wir haben unsere Einwände und Bedenken gegen die Lockerung der Vorschriften für die Fraktionen zusammengestellt und hoffen, dass der Ausschuss uns mit seiner heutigen Entscheidung darin unterstützt, dass unsere Kolleginnen und Kollegen nicht wieder in Situationen kommen, die sie aufgrund der unzureichenden Fortbildung nicht beherrschen können“, so Radek.
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