Gespräch mit den innenpolitischen Sprechern der Fraktionen:
GdP fordert Nachbesserungen bei BesStMG-Entwurf
Das BesStMG verfolgt das Ziel, dem Besoldungs-, Umzugskosten- und Versorgungsrecht des Bundes und den geänderten Anforderungen an den öffentlichen Dienst – besonders im Hinblick auf den demografischen Wandel und die Digitalisierung – gerecht zu werden.
Auch wenn der Referentenentwurf des Gesetzes, der seit einigen Wochen vorliegt, bereits einige erhebliche Verbesserungen enthält, so bleibt er doch in großen Teilen hinter den Forderungen der GdP zurück. Ihre Positionen hat die GdP bereits in einer fundierten schriftlichen Stellungnahme abgegeben und nun auch noch einmal im persönlichen Gespräch mit den beiden Bundestagsabgeordneten und Innenausschuss-Mitgliedern Burkhard Lischka und Dr. Mathias Middelberg verdeutlicht.
Schwerpunktmäßig ging es dabei vor allem um die folgenden Punkte, bei denen aus GdP-Sicht im Entwurf zum BesStMG noch nachgebessert werden muss:
Die komplette schriftliche Stellungnahme erhalten interessierte Mitglieder auf Wunsch bei der Gewerkschaft der Polizei.
Auch wenn der Referentenentwurf des Gesetzes, der seit einigen Wochen vorliegt, bereits einige erhebliche Verbesserungen enthält, so bleibt er doch in großen Teilen hinter den Forderungen der GdP zurück. Ihre Positionen hat die GdP bereits in einer fundierten schriftlichen Stellungnahme abgegeben und nun auch noch einmal im persönlichen Gespräch mit den beiden Bundestagsabgeordneten und Innenausschuss-Mitgliedern Burkhard Lischka und Dr. Mathias Middelberg verdeutlicht.
Schwerpunktmäßig ging es dabei vor allem um die folgenden Punkte, bei denen aus GdP-Sicht im Entwurf zum BesStMG noch nachgebessert werden muss:
- Die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
- Ein Wohnungszuschuss im Sinne eines Kaufkraftausgleichs
- Abschaffung der Kappung der Höchstgrenze nach § 55 Abs.2 BeamtVG
- Betreuungskosten bei Einsätzen
- Zulage für Rückführungen
Die komplette schriftliche Stellungnahme erhalten interessierte Mitglieder auf Wunsch bei der Gewerkschaft der Polizei.