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Stellungnahme

GdP und DGB gegen Verschlechterung der Reisebedingungen bei Auslandsflügen

Foto: (c) pixabay.com / skeeze

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat beabsichtigt, durch eine Änderung der Auslandsreisekostenverordnung (ARV) einen Punkt des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung umzusetzen und dazu die Reisebedingungen bei Auslandsflügen drastisch zu verschlechtern.

Bisher gilt, dass bei außereuropäischen Auslandsreisen die Kosten für das Benutzen der Business Class oder einer vergleichbaren Klasse erstattet werden (§ 2 Abs. 2 ARV).
Zukünftig sollen bei Flugreisen mit einer Flugzeit von bis zu vier Stunden nur noch die Kosten für das Benutzen der niedrigsten Flugklasse, das heißt Economy oder einer vergleichbaren Klasse, erstattet werden. Mit der beabsichtigten Änderung wird die Verminderung von CO2-Emissionen auf Dienstreisen angestrebt.

Die GdP und der DGB haben im Rahmen der Anhörung der Spitzenorganisationen der Beamten (§ 118 BBG) dazu gegenüber der Bundesregierung Stellung genommen. Dabei lehnen sie die Verschlechterungen für alle die Fälle ab, in denen ein polizeilicher Bezug besteht. So ist nicht nur für Personenschützer, Personenbegleiter Luft (PBL), Missionseinsätze, Sicherheitsbeamte und Spezialeinheiten die Mitführung persönlicher Ausstattung durch Limitierungen in der Economy Class erheblich gestört.

Vor allem im Zusammenhang mit Rückflügen der Personenbegleiter Luft (PBL) bei Einzelabschiebungen (§ 71 Abs. 3 Nr. 1d AufenthG) lehnen GdP und DGB die geplanten Verschlechterungen ab. Die beabsichtigte Vier-Stunden-Grenze trifft fast alle Rückführungsflüge in den nordafrikanischen und arabisch-türkischen Raum. Bereits auf dem Hinflug haben die Begleitbeamten regelmäßig nicht die Möglichkeit der Ruhe und Bewegung. Rückflüge sind oft zeitnah nach der Übergabe der Person, zudem fliegen manche Beamten bis zu 50 Maßnahmen im Jahr. Die Vielzahl oft hintereinander absolvierter Vier-Stunden-Flüge stellt ohnehin ein gesteigertes Risiko für die Beamten dar und rechtfertigt – zusammen mit der Möglichkeit der Loungebenutzung für Verpflegung und persönliche Hygiene – wenigstens auf den Rückflügen von Rückführungsmaßnahmen auch bei Flügen unter vier Stunden Dauer die Kosten für das Benutzen der Business- oder einer vergleichbaren Klasse zu erstatten.

Hier geht es zum Referentenentwurf des BMI und zur Stellungnahme von GdP und DGB.
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