Zum Inhalt wechseln

GdP zu Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz

Besoldungsmodernisierung beim Bund

Der Vorsitzende des GdP-Bundesfachausschusses Beamten- und Besoldungsrecht (BFA BB) Sven Hüber (l.) erklärt im Bundesinnenministerium die Problematik der Kappung der Höchstgrenze bei Paragraf 55 Beamtenversorgungsgesetz. (Foto: GdP / Gudrun Hoffmann)

Nach der Anhörung und Erörterung des geplanten Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetzes (BesStMG) am Mittwoch in Berlin erklärt der Vorsitzende des GdP-Bundesfachausschusses Beamten- und Besoldungsrecht (BFA BB), Sven Hüber, die Änderungen und Prüfergebnisse:

„Für uns überraschend kam die Ankündigung des Bundesinnenministeriums (BMI), dass die geplanten Änderungen und Kürzungen beim Familienzuschlag vorerst vom Tisch sind. Das ist für unsere Mitglieder eine gute Nachricht, weil gerade die geplante Halbierung des sogenannten Verheirateten-Zuschlags nicht hinnehmbar war. Auch die Aufnahme unserer Forderungen, dass die Beschäftigten des Zolls neben der Polizei und dem BKA ebenfalls die neue Stellenzulage für (Verwaltungs-)beamte erhalten und die Bordzulage nicht mehr auf die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten angerechnet wird, ist positiv zu werten.

Die GdP begrüßt die Erhöhung der Polizeizulage, allerdings zeigt das Ministerium hier keine Bereitschaft, die Zulage ruhegehaltsfähig zu gestalten.

Geprüft wird vom BMI die von der GdP vorgetragene Kritik an der neuen Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg und die Forderung, dass Personenschützer in der Sicherungsgruppe des BKA auch eine Erschwerniszulage erhalten.

Unsere komplexen Forderungen zur Erschwerniszulagenverordnung sollen in der anstehenden Reform dieser Verordnung erneut bewertet werden.

Außerdem wurde das Thema Versorgungslücke nach Scheidung und eine mögliche Anpassung des Paragrafen 14 a Beamtenversorgungsgesetz angesprochen und wird vom BMI auf unsere Anregung hin geprüft. Ebenso die Ausweitung der Einsatzversorgung nach Paragraf 31 a Beamtenversorgungsgesetz auf Sicherheitspersonal bei deutschen Auslandsvertretungen und Rückführungsbeamte bei Rückführungen in andere Staaten. Nicht kompromissbereit zeigte sich das Ministerium in der Thematik der gruppenbezogenen besonderen Kappung der Höchstgrenze in Paragraf 55 Beamtenversorgungsgesetz.

Das Gesetz soll noch im Juni im Kabinett beraten werden und dann ins Parlament gehen. Die GdP bleibt am Ball, um die bisher nicht umgesetzten Forderungen weiter zu thematisieren.“
This link is for the Robots and should not be seen.