GdP zu Widerstand gegen Vollstreckungsmaßnahmen:
„Nur zu sagen, das ist der traurige Berufsalltag, reicht nicht aus.“
Die Funke-Mediengruppe beruft sich bei ihrer Berichterstattung auf die Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der FDP. Demnach gab es von 2015 bis 2019 insgesamt 13.817 Fälle von Widerstand gegen Vollstreckungsmaßnahmen. 487 Bundespolizistinnen und -polizisten wurden nach tätlichen Angriffen sogar für dienstunfähig erklärt. „Die Gewalt gegen die Bundespolizei ist ein Symptom der zunehmenden Verrohung von Teilen der Gesellschaft“, so Jörg Radek, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für die Bundespolizei, gegenüber der Funke-Mediengruppe. „Nur zu sagen, das ist der traurige Berufsalltag, reicht nicht aus.“