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Gerichte statt Beauftragte

Radek: „Kein Polizeibeamter darf dazu verpflichtet werden, sich außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit für seine Amtshandlungen rechtfertigen zu müssen“

Foto: GdP-Bezirk Bundespolizei

Der Vorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei, Jörg Radek, macht zum erneuten Antrag der GRÜNEN zur Einführung eines Polizeibeauftragten für die Bundespolizei deutlich: „Dieser wird nicht gebraucht, ist rechtlich fragwürdig und politisch unsinnig“.

Nach Überzeugung der GdP sind die Instrumente des öffentlichen Petitions-, Straf-, Dienst- und Disziplinarrechts in der verfassungsmäßigen Ordnung vollkommen ausreichend, um widerrechtliches Handeln von Polizeibeschäftigten zu entdecken, zu ermitteln und gegebenenfalls zu sanktionieren. Daneben steht jeder Bürgerin und jedem Bürger das öffentliche Dienstaufsichtsbeschwerdemanagement zur Verfügung.

„Wir als GdP unterstützen ausdrücklich jede Verbesserung der persönlichen Rechte von Betroffenen, polizeiliche Eingriffe gegen sie auf ihre Rechtmäßigkeit von den Verwaltungsgerichten prüfen zu lassen. Dies entspricht dem Rechtsstaatsprinzip unserer Verfassung, der wir verpflichtet sind“, so Radek.

Ebenfalls dem Rechtsstaatsprinzip sowie der Gewaltenteilung entsprechend, lehnt die GdP jedoch eine Kontrolle von polizeilichen Maßnahmen durch von politischen Parteien eingesetzte ‚Beauftragte‘ ab. Radek hierzu: „Nach unserer Überzeugung und nach dem Gesetz obliegt die Rechtmäßigkeitskontrolle der Polizei in Deutschland ausschließlich den ordentlichen Gerichten mit unabhängigen Richtern.“
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