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Gewalt gegen Polizeibeschäftigte

GdP: Es fehlen nicht die Erkenntnisse, es fehlen die Konsequenzen

Foto: (c) pixabay.com / fsHH

Bundesinnenminister Horst Seehofer möchte Gewalt gegen Polizeibeschäftigte untersuchen. Wir sagen dazu: Forschungen gab es zuletzt 2012 durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen unter Beteiligung der Gewerkschaft der Polizei.

Ergebnisse sind:
  • Einführung des Tatbestands „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ (§ 114 StGB), Strafrahmen bis zu fünf Jahren; in Abgrenzung zur Bestrafung von Widerstand gegen Polizeibeamte
  • Lagebild „Gewaltattacken gegen Polizeibeamte“
  • Aufnahme in die „Polizeiliche Kriminalstatistik“

Über das Bild von Polizeibeschäftigten als Opfer von Gewalt besteht Klarheit. Es gibt kein Erkenntnisdefizit.

Was wir brauchen, ist Klarheit über die Anwendung des geschaffenen Strafrahmens durch die Justiz.
Was wir brauchen, sind Konsequenzen!
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