Jahresbericht der Bundespolizei 2019 veröffentlicht
Gewerkschaft der Polizei fordert modernes Polizeigesetz
Vor diesem Hintergrund fordert der Gewerkschafter die Bundesregierung auf, das geltende Bundespolizeigesetz, das zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahre 1994 stammt, den zeitgemäßen Erfordernissen zwingend anzupassen: „Die besonderen Fähigkeiten und die herausragende Stellung der Bundespolizei müssen an ihren Kernaufgaben orientiert gezielt gestärkt sowie den aktuellen Herausforderungen und Gefahrenlagen angepasst werden“, so Radek.
Konkret fordert der Vorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei unter anderem, die Zuständigkeit der Bundespolizei bzw. des Zolls an der Grenze von 30 km auf 50 km auszuweiten sowie die Kostenübernahme der Unterbringung von Bundespolizistinnen und -polizisten an Bahnhöfen durch die Deutsche Bahn AG zu gewährleisten.
Nach Auffassung der GdP liegt in diesen Maßnahmen ein Schlüssel, die Handlungsfähigkeit der Einsatzkräfte bedeutend zu erhöhen. Radek resümiert: „Das gut 25 Jahre alte Gesetzeswerk zu modernisieren und anzupassen, erfordert die politischen Gräben zu überwinden und im Sinne der inneren Sicherheit einen praxistauglichen Kompromiss zu finden.“
Konkret fordert der Vorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei unter anderem, die Zuständigkeit der Bundespolizei bzw. des Zolls an der Grenze von 30 km auf 50 km auszuweiten sowie die Kostenübernahme der Unterbringung von Bundespolizistinnen und -polizisten an Bahnhöfen durch die Deutsche Bahn AG zu gewährleisten.
Nach Auffassung der GdP liegt in diesen Maßnahmen ein Schlüssel, die Handlungsfähigkeit der Einsatzkräfte bedeutend zu erhöhen. Radek resümiert: „Das gut 25 Jahre alte Gesetzeswerk zu modernisieren und anzupassen, erfordert die politischen Gräben zu überwinden und im Sinne der inneren Sicherheit einen praxistauglichen Kompromiss zu finden.“