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Gewerkschaft der Polizei kritisiert: Es gibt keine freien Kapazitäten für weitere Aufgaben!

[caption id="attachment_9066" align="alignleft" width="166"] Jörg Radek, Vorsitzender der GdP-Bundespolizei[/caption] Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schaut sehr kritisch auf laut werdende Vorschläge, die Bundespolizei mit den Länderaufgaben der Abschiebungen und womöglich mit dem Betreiben von "Bundesausreisezentren" betrauen zu wollen. Die Bundespolizei ist erstrangig eine Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörde. Ihr verfassungsrechtlicher Kernauftrag und das ihr vom Bundesverfassungsgericht zugeschriebene Gepräge ist der des Grenzschutzes. Aufenthaltsbeendende Entscheidungen oder Maßnahmen gehören aus Verfassungsgründen nicht dazu.  Die GdP lehnt auch eine derartige Verfassungsänderung ab. "Es ist mit dem Selbstverständnis von Bundespolizisten nicht vereinbar, sie als "Lagerwächter" von Ausreisefamilien an "Bundesausreisezentren" in Deutschland oder Migrantenzentren von aus dem Mittelmeer geretteten Migranten in Nordafrika einzusetzen", so der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in der Bundespolizei Jörg Radek.  Die Bundespolizei ist weder heute noch in den kommenden Jahren aus Personalgründen in der Lage, weitere Aufgaben zu übernehmen, erst recht nicht eine Vollzuständigkeit für Abschiebungen. Bereits heute ist der zuverlässige Grenzschutz aus Personalgründen nicht mehr gewährleistet. Die Bundesbereitschaftspolizei ist nur zu einem Bruchteil aufgefüllt. Zusätzlich fehlen tausende Bahnpolizisten.  Die Bundespolizei muss in den nächsten Jahren auch die zusätzlichen Personalgestellungen für die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX durch das Reißen neuer Sicherheitslöcher innerhalb Deutschlands bewältigen. Radek weiter, es gibt keine freien Kapazitäten für weitere Aufgaben, wie  "Abschiebungen" und/oder "Bundesausreisezentren". Es ist unverantwortlich durch weitere Löcher den polizeilichen Grenzschutz personell weiter zu schwächen.  Eine unmittelbare Zuständigkeit  der Bundespolizei zur unverzüglichen Abschiebung nach einer Ablehnungsentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann daher allenfalls in Ausnahmefällen der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geschaffen werden, zum Beispiel bei "Gefährdern", "Hasspredigern" und mehrfach straffällig gewordenen Ausreisepflichtigen. In allen anderen Fällen normaler Ausreisepflichtiger und ihrer Familien muss die Zuständigkeit bei den Ländern und den örtlichen Behörden verbleiben, die auch die Verhältnisse am besten kennen. Eine Bundespolizei die mangels Personal den Grenzschutz nicht überall stemmen kann, kann nur im Ausnahmefall Länderaufgaben übernehmen.
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