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Haushaltsberatungen im Ausschuss beendet

Weniger fürs BMI, aber mehr für die Bundespolizei

In der Nacht vom 14. auf den 15. November 2019 hat sich der Haushaltsausschuss in der sogenannten Bereinigungssitzung abschließend mit dem Gesamthaushalt für das Jahr 2020 befasst. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsentwurfes ist vom 25. November 2019 bis 29. November 2019 vorgesehen.

Über den GdP-Erfolg in den Haushaltsverhandlungen 2020 für warme Füße (7 Mio. Euro in den kommenden beiden Jahren) und WLAN in allen Dienststellen (fast 1 Mio. Euro 2020) berichteten wir bereits hier.

Aus der Veröffentlichung des Bundestages geht nun hervor, dass das Innenministerium im kommenden Jahr weniger ausgeben kann. Quellen des Haushaltsausschusses ist jedoch zu entnehmen, dass die Bundespolizei trotzdem deutliche Verbesserungen erfahren wird. So werden die über 1,7 Mrd. Euro für die Modernisierung der Hubschrauberflotte tatsächlich finanziell hinterlegt. Somit kann nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes in die konkreten Beschaffungsmaßnahmen einschließlich der Nachrüstung für die Waldbrandbekämpfung eingestiegen werden.

Zwar war die Forderungslage des GdP-Bezirks Bundespolizei, die Sven Hüber als Vorsitzender des Bundespolizeihauptpersonalrats und Judith Hausknecht als stellvertretende Vorsitzende des Bezirkspersonalrats dem Haushaltsausschuss im Berichterstattergespräch am 26. September 2019 erläuternd vorgetragen haben, deutlich umfangreicher, jedoch sind auch im Personalhaushalt Verbesserungen enthalten. Allen voran ist in diesem Zusammenhang der gewerkschaftliche Erfolg zu nennen, dass 200 der derzeit vorhandenen kw-Vermerke (künftig wegfallend) für die Bundespolizeiunterstützungskräfte (BUK) gestrichen werden – das bedeutet, dass bei Ausscheiden eines BUK die Stelle in der Bundespolizei verbleibt und für Neueinstellungen von Tarifbeschäftigten nutzbar ist. Weitere Verbesserungen im Personalhaushalt sind:
  • 1.852 Planstellen für Beamtinnen und Beamte
  • 298 Stellen für die Neueinstellung oder Entfristung von Tarifbeschäftigten
  • 20 Hebungen für Fachschuloberlehrende von A13g nach A13h und A14

Durch GdP-Einspruch Zukunftssicherheit hergestellt

Die GdP begrüßt, dass das BMI ermächtigt werden sollte, im Jahr 2020 zusätzliche 1.000 Anwärterinnen und Anwärter (vorgegeben waren 600 mD und 400 gD) einzustellen. Zunächst war angedacht, die Ausbringung notwendiger Planstellen erst im Bundeshaushalt 2023 zu entscheiden. Dies konnte durch eine GdP-Intervention erfolgreich abgewendet werden, denn nun wird die Entscheidung wie folgt im Gesetz verankert: „Zur Übernahme zusätzlich ausgebildeter Anwärter/innen werden insgesamt 800 Planstellen des gehobenen Dienstes und 1.200 Planstellen des mittleren Dienstes in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 kegelgerecht in folgenden Tranchen bereitgestellt: Jeweils 400 Planstellen des gehobenen und jeweils 600 Planstellen des mittleren Dienstes.“ Damit ist die Ausbringung von 2.000 Planstellen gesichert. Die von uns ebenso als notwendig erachteten Hebungen in allen Laufbahnen und Statusgruppen werden wir in die Verhandlungen für 2021 selbstverständlich wieder aufnehmen.

Der „Bahnhofsbeschluss“

Aufgrund des Einsatzes des GdP-Bezirks Bundespolizei zum Arbeitsumfeld der Bundespolizei bei der Wahrnehmung bahnpolizeilicher Aufgaben hat der Haushaltsausschuss einen eher ungewöhnlichen Beschluss gefasst, über den sich allerdings alle Bahnhofsdienststellen freuen dürften. Der Haushaltsausschuss stellt in seinem „Bahnhofsbeschluss“ nämlich fest, dass er die Unterbringung von Bundespolizei zum Schutz der Personen und der Bahnhöfe als sogenannte „weiche Ziele“ direkt in den Liegenschaften der Bahnhöfe für unbedingt notwendig hält. Er fordert deshalb das BMI auf, in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei, dem BMVI und der DB AG zu prüfen, wie die möglichst flächendeckende Unterbringung der Bundespolizei innerhalb der Bahnhöfe gesichert und entsprechender Raumbedarf bei Um- und Neubau berücksichtigt werden kann. Dem Haushaltsausschuss ist bis zum 26. Juni 2020 zu berichten.
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