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Höhere Luftsicherheit durch verpflichtende Ausweiskontrollen

Gewerkschaft der Polizei sieht Verantwortung nicht bei Fluggesellschaften

Fluggesellschaften sollen nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates verpflichtet werden, die Ausweispapiere der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt diese Maßnahme, sieht die Aufgabe jedoch ausdrücklich nicht bei den Fluggesellschaften oder bei privaten Anbietern.

Fluggesellschaften sollen nach einem Gesetzentwurf des Bundesrates verpflichtet werden, die Ausweispapiere der Fluggäste vor Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, soll dadurch sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann. Derzeit seien die Luftfahrtunternehmen nicht gesetzlich zu einer solchen Prüfung verpflichtet, heißt es weiter. Durch diese mangelnden Kontrollen entstehe eine „gewichtige Informationslücke“ und Kriminellen und Terroristen werde es „ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen“.

„Die Falschen in die Pflicht genommen“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt diese Maßnahme, sieht die Aufgabe jedoch ausdrücklich nicht bei den Fluggesellschaften oder bei privaten Anbietern. „Hier werden eindeutig die Falschen in die Pflicht genommen“, sagt Arnd Krummen, Vorstandsmitglied der GdP für die Bundespolizei. Die Gewerkschaft drängt bereits seit Jahren darauf, diese Lücke in der Luftsicherheit zu schließen und hat auch schon ein umfangreiches Konzeptpapier dazu entwickelt. Darin wirbt sie für eine Neuordnung der Organisation der Luftsicherheitsaufgaben. Die Aufgaben sollen laut GdP-Vorschlag in einer Anstalt des öffentlichen Rechts gebündelt werden, die wiederum in der Hand des Bundes liegt. „Grundsätzlich handelt es sich bei dieser wichtigen Aufgabe um eine Antiterrormaßnahme und nicht um eine schlichte Reisendenabfertigung. Wie sollen denn die Mitarbeiter von Fluggesellschaften in einem konkreten Vorfall reagieren? Wir haben kein Verständnis dafür, diesen Mitarbeitern eine solche Verantwortung aufzubürden, für die sie überhaupt nicht ausgebildet sind“, so Krummen.

Ein Vorschlag der GdP ist es, unmittelbar vor der Luftsicherheitskontrollstelle an Flughäfen einen Bordkarten/Dokumentenabgleich durch Angestellte der von ihr geforderten Anstalt des öffentlichen Rechts durchführen zu lassen. Weiterer Vorteil: Die Bundespolizei hätte nicht nur – anders als Fluggesellschaften oder Sicherheitsfirmen – die nötige Legitimation für solche Kontrollen, das Auftreten der Beschäftigten als Zugehörige des Bundespolizei würde zudem das Sicherheitsgefühl der Reisenden steigern.

Bereits 2015 erster Vorstoß

Bereits nach dem Absturz der Germanwings-Maschine im Jahr 2015 hatte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière den Vorstoß gemacht, eine generelle Ausweiskontrolle verpflichtend einzuführen. Allerdings wurde dies von der Politik nicht weiter verfolgt.
Die GdP bekräftigt aufgrund des aktuellen Gesetzesentwurfs erneut ihren Standpunkt, dass eine Bündelung sämtlicher Aufgaben in der Bundesanstalt für Luftsicherheit für eine klare, nachvollziehbare Struktur in allen Bereichen von der Personen- und Gepäckkontrolle bis zur Luftfracht sorgen würde.
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