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Migrationslage

Kein Kontrollverlust der Bundespolizei

Seit einiger Zeit nimmt die irreguläre Migration nach Deutschland deutlich zu. Dies betrifft nach der Ost- und Südgrenze mittlerweile auch steigende unerlaubte Einreisen über die Schweiz. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Bezirk Bundespolizei | Zoll stellt vor diesem Hintergrund aktuell durch die Medien geisternde Falschaussagen zu einem vermeintlichen „Kontrollverlust“ der Bundespolizei richtig.

Was stimmt: Sowohl die Bundespolizei als auch das Bundesinnenministerium stellen einen spürbaren Anstieg der irregulären Migration fest. Die Migrationsströme kommen dabei nicht mehr ausschließlich vor allem über die Ost- und Südgrenze ins Land, sondern reisen vermehrt auch über die Schweiz ein. Und auch an der Westgrenze ist ein Anstieg zu verzeichnen. Fest steht aber auch: Von einer Situation wie 2015 sind wir aktuell noch sehr weit entfernt. Derzeit liegen die Asylerstanträge im Vergleich bei circa 18 Prozent der damaligen Lage.

Was außerdem nicht stimmt: Bei dem aktuell durch die Medien geisternden Vorwurf, dass die Zahlen der Bundespolizei nicht mehr an die Dienststellen verschickt würden, handelt es sich um eine bewusste Falschaussage. Die Feststellungszahlen werden nach wie vor täglich um Mitternacht aktualisiert und einmal in der Woche zusammengefasst. Diese Lagebilder werden nach wie vor an die Direktionen und Dienststellen der Bundespolizei verschickt. „Die Bundespolizei ist weit davon entfernt den Überblick zu verlieren – ganz im Gegenteil“, so Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei| Zoll und ergänzt: „Unsere Kolleginnen und Kollegen kommen ihrem gesetzlichen Auftrag als für den Grenzschutz zuständige Behörde hervorragend nach und da werden auch keine Zahlen gefälscht oder nicht ordentlich erhoben, wie es unterschwellig behauptet wird.“

Der GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll sieht aus diesem Grund auch keinerlei Notwendigkeit für eine Wiedereinführung stationärer Grenzkontrollen. Zeitgemäße Kontrollen zeichnen sich vielmehr durch eine hohe Mobilität aus, so dass sie möglichst unberechenbar eingesetzt werden können. Diesen Zweck erfüllt die aktuelle Binnengrenzfahndung (sogenannte „Schleierfahndung“). Stationäre Kontrollen hingegen würden die Kolleginnen und Kollegen nur noch mehr belasten ohne einen großen Effekt zu erzielen.

Für einen solchen modernen Grenzschutz benötigt die Bundespolizei aber natürlich ausreichendes Personal, fortschrittliche Fahndungsmittel und eine gute Infrastruktur, die eine zügige und flexible Einsatzplanung im Zusammenspiel mit den Landespolizeien, dem Zoll und vor allem auch den Nachbarstaaten ermöglichen. Vor diesem Hintergrund erneuert der GdP-Bezirk Bundespolizei | Zoll seine Forderung nach einer massiven Stärkung der Grenzpolizei und lehnt weiterhin jede weitere Aufgabenerweiterung für die Bundespolizei aus dem Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen ab.

Zur kurzfristigen Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei könnte neben den eigenen Unterstützungskräften, die schon jetzt eine hervorragende Hilfe darstellen, eine nicht unerhebliche Anzahl an Kräften des Zolls hinzugezogen werden. Nach § 64 Bundespolizeigesetz (BPolG) können nämlich unter anderem Vollzugsbeamtinnen und -beamte anderer Bundesbehörden Amtshandlungen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei übernehmen.

Neben der kurzfristigen Unterstützung benötigt die Bundespolizei mittelfristig vor allem auch moderne Ausstattung, um künftig besser für solche Migrationslagen gewappnet zu sein. Gerade die Schleierfahndung ist sehr personal- und materialintensiv. So läuft aktuell beispielsweise – wie von der GdP gefordert – eine Erprobung der Grenzpolizeilichen InfraStrukturellen Vorsorge (GISV). Ziel der Erprobung ist festzustellen, welche Mittel bei der Durchführung temporärer Kontrollstellen zwingend nötig sind. Die GdP schaut dabei vor allem auf die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

Fest steht aber auch: Die Bundespolizei kann mit Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags zur Grenzsicherung lediglich die Migration ordnen, gefahrenabwehrend wirken und die damit verbundene Kriminalität bekämpfen. Die Lösung des Problems liegt jedoch in politischer Hand. Solange die Zustände in den Erstaufnahmeländern teils menschenunwürdig sind, der Grenzschutz an den Schengen-Außengrenzen nicht seinen Zweck erfüllt und das Dublin-Verfahren im Schengen-Binnenraum ebenfalls nicht wirksam funktioniert, wird es keine dauerhafte und nachhaltige Ordnung und Steuerung der Migration geben. „Diese kann nur erfolgen, wenn alle Staaten mit Schengen-Außengrenzen zusammenarbeiten“, so Roßkopf. Aus diesem Grund appelliert die GdP in diesem Bereich an die Politik einen weiteren engen Austausch zwischen den Nationen voranzutreiben und eine gemeinsame Grenzschutzstrategie zu erarbeiten, auch unter weiterer Hinzuziehung von FRONTEX.
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