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Modernisierung der Besoldung soll beschlossen werden – der Versuch bleibt hinter den Erwartungen zurück

Am späten Abend des heutigen Tages soll das Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz (BeStMG) im Parlament verabschiedet werden. Die Gesetzesvorlage verfolgt das Ziel, dem Besoldungs-, Umzugskosten- und Versorgungsrecht des Bundes und den geänderten Anforderungen an den öffentlichen Dienst gerecht zu werden.

Seit Monaten begleitete die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Gesetzgebungsverfahren. Dank des unermüdlichen Einsatzes der Gewerkschafter greift der nun zu verabschiedende Entwurf bereits langjährige GdP-Forderungen auf.
Unter anderem bei der Mütterrente, der Auslandsbesoldung und der Erhöhung der Polizeizulage. Rückblickend auf die letzte Erhöhung vor 20 Jahren ist dies allerdings nur ein Inflationsausgleich. Für die Anerkennung der Arbeitsleistung einer besonderen Berufsgruppe wäre es wichtig gewesen, die Polizeizulage auch ruhegehaltsfähig zu machen. Die alltägliche Polizeiarbeit ist nachgewiesener Maßen durch Gewaltattacken und Respektlosigkeit geprägt. Der Polizeiberuf kann bei den Kolleginnen und Kollegen auch über die Ruhestandsgrenze hinaus tiefe Spuren hinter bis hin zu einer spürbaren Verkürzung der Lebenserwartung hinterlassen. Da ist es nur gerecht und folgerichtig, dass sich die Polizeizulage auf die Höhe der Pensionszahlung auswirkt.

„Die Abgeordneten der Regierungskoalition nutzten leider im Gesetzgebungsverfahren nicht die Chance, dem politischen Willen des Bundesinnenministers entgegenzukommen. Sie haben sich offensichtlich von falschen Berechnungen des Ministeriums zu den Haushalskosten leiten lassen. Sie hätten heute Farbe bekennen können und den parlamentarischen Respekt gegenüber der Polizei zum Ausdruck bringen können. Stattdessen bleibt es, wie gehabt, bei Sprechblasen“, so Jörg Radek, Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei.

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