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Gewerkschaft der Polizei

Nancy Faesers Migrationspläne müssen zu Verbesserung des polizeilichen Grenzschutzes führen

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei | Zoll, begrüßt die gestern vorgestellten Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Aufnahme von Schutzsuchenden in die Europäische Union neu zu ordnen. Nun müssen konkrete Verbesserungen wie mehr Personal für die Grenzpolizei, fortschrittliche Fahndungsmittel und eine gute Infrastruktur folgen, so die GdP.

„Aus polizeilicher Sicht sollte die von Nancy Faeser geforderte Identifizierung, Registrierung und Überprüfung von schutzsuchenden Menschen bereits an den EU-Außengrenzen so schnell wie möglich vereinbart werden“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der GdP in der Bundespolizei, Sven Hüber. „Hier muss das deutsche Rechtssystem sofort umgestellt werden, so dass Schutzersuchende nicht erst an der deutschen Grenze, sondern bereits im Ausland ihren Asylantrag stellen können. Deutschland muss hier Vorreiter sein.“

Die Genfer Konvention lasse zwar keine „Obergrenze“ für die Aufnahme von Schutzsuchenden in der Europäischen Union zu, aber „das heute ungeordnete Verfahren ist zu großem Teil darauf zurückzuführen, dass die Registrierung und die Klärung der Identität und des Fluchtziellandes nicht bereits in den Erstflucht- oder Transitstaaten erfolgt, obwohl dies – auch mit Hilfe des UN-Flüchtlingswerkes und der deutschen Botschaften – möglich wäre“, so Hüber. „Moderner EU-Grenzschutz muss zukünftig die Flüchtlingsüberprüfung an den Außengrenzen mit umfassen.“

Aus Sicht des GdP-Bezirks Bundespolizei | Zoll müssten vor allem auch die bestehenden Resettlement- und NesT-Programme hinsichtlich der infrage kommenden Länder, des einzubeziehenden Personenkreises und der Aufnahmequote für alle EU-Staaten erweitert werden. „Lieber eine geordnete Aufnahme vorher überprüfter Flüchtlinge in alle EU-Staaten als ein Zufallsgenerator, wer es bis zur deutschen Grenze schafft“, fasst Hüber zusammen.

Die Bundesinnenministerin muss aus Sicht der GdP auch dafür sorgen, dass die Führung der Bundespolizei das bereits seit 2019 vorliegende Konzept „Grenzpolizeiliche infrastrukturelle Vorsorge an den Landbinnengrenzen“ umsetzt. Dieses Konzept sieht einen technischen Ausbau und eine Beschaffung von Polizeitechnik vor, so dass die Bundespolizei zu jeder Zeit an jedem Ort der deutschen EU-Binnengrenzen sehr schnell Kontrollstellen einrichten kann. „Dazu sind wir gegenwärtig nur schlecht in der Lage, die grenzpolizeilichen Arbeitsmöglichkeiten sind unzureichend. Wenn die Bundesregierung echten Grenzschutz will, muss sie ihn auch technisch ermöglichen“, so der GdP-Vize Hüber. „Das bedeutet mehr Personal für die Grenzpolizei, fortschrittliche Fahndungsmittel und eine gute Infrastruktur, die eine zügige und flexible Einsatzplanung im Zusammenspiel mit den Landespolizeien, dem Zoll und vor allem auch den Nachbarstaaten ermöglicht.“

Die GdP begrüßt auch, dass Nancy Faeser die Dublin-II-Verordnung auf den Prüfstand stellen will, mahnt aber an, dass zugleich auch die Entscheidungspraxis über Schutzersuchende und auch die Lebensbedingungen für aufgenommene Flüchtlinge harmonisiert werden müssten. „Wenn ein EU-Land menschenrechtswidrige Bedingungen für Flüchtlinge hinnimmt, ist die Sekundärmigration in andere EU-Länder vorprogrammiert und vergrößert die Probleme“, erläutert Hüber.

Mit Blick auf die Unterbringungssituation in den Kommunen stellt die GdP auch die bestehende gesetzliche Verpflichtung zur Unterbringung in Sammel- und Gemeinschaftsunterkünften in Frage. „Lagerähnliche Situationen schaffen gerade in kleinen Gemeinden oft mehr Probleme für alle Beteiligten, als notwendig“, so Hüber. „Das sollte aufgehoben werden.“
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