Neue Entwicklungen zum DEIG
BMI veröffentlicht Verwaltungsvorschrift
Ergänzung zur Nachricht vom 7. August
Wie erwartet, stuft das BMI das DEIG Modell Taser X2 auf Basis von externen Gutachten rechtlich nicht als Waffe, sondern als Hilfsmittel des unmittelbaren Zwangs ein. Auch soll das Modell die elektrischen Grenzwerte zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit nicht überschreiten. Kolleginnen und Kollegen die das Gerät führen und verwenden, bedürfen allerdings im Vorfeld einer speziellen Unterweisung. Hierzu hat das BMI konkrete Aus- und Fortbildungskriterien erlassen.
Die GdP begrüßt die eindeutige rechtliche Einstufung des DEIG sowie den Erlass von Aus- und Fortbildungskriterien. Gleichzeit muss zunächst jedoch sichergestellt werden, dass die am Testlauf beteiligten Kolleginnen und Kollegen von qualifiziertem Fachpersonal geschult werden. Auch die Einsatzkriterien müssen rechtssicher und vor allem eindeutig formuliert sein, denn der Schutz der Kolleginnen und Kollegen steht für uns weiterhin und immer an erster Stelle.
Die GdP begrüßt die eindeutige rechtliche Einstufung des DEIG sowie den Erlass von Aus- und Fortbildungskriterien. Gleichzeit muss zunächst jedoch sichergestellt werden, dass die am Testlauf beteiligten Kolleginnen und Kollegen von qualifiziertem Fachpersonal geschult werden. Auch die Einsatzkriterien müssen rechtssicher und vor allem eindeutig formuliert sein, denn der Schutz der Kolleginnen und Kollegen steht für uns weiterhin und immer an erster Stelle.